Questax AG – Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG

Questax AG

Heidelberg

Stammaktien – ISIN: DE000A2DA5Z4 /​ WKN: A2D A5Z
Vorzugsaktien – ISIN: DE000A2DA430 /​ WKN A2D A43

Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär unserer Gesellschaft gegen die folgenden, auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2023 zu den Punkten 2, 3, 4 und 5 der Tagesordnung gefassten Beschlüsse:

 

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

 

Tagesordnungspunkt 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

 

Tagesordnungspunkt 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

 

Tagesordnungspunkt 5:

Beschlussfassung über die Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Klage mit den Anträgen erhoben hat, die vorgenannten Beschlüsse für nichtig zu erklären, hilfsweise deren Nichtigkeit, höchsthilfsweise deren Unwirksamkeit festzustellen.

Die Klage ist vor dem Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 23 O 23/​23 anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. Das Landgericht hat die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens angeordnet.

 

Heidelberg, im Oktober 2023

Questax AG

Der Vorstand

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