Deutsche Saatveredelung AG – 20. ordentliche Hauptversammlung (am Dienstag, den 12. Dezember 2023, um 14:00 Uhr)

Deutsche Saatveredelung AG

Lippstadt

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Dienstag, den 12. Dezember 2023, um 14:00 Uhr

im Landhaus Günther, Hörster Str. 151, 59558 Lippstadt,

stattfindenden

20. ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Friedhelm Hüneke

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022/​2023 nebst Lagebericht des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022/​2023 in Höhe von EUR 5.689.628,38 eine Dividende von EUR 0,10 je Stückaktie, das sind insgesamt EUR 623.227,00, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 6.391.148,51 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 5.066.401,38 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/​2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG, Bielefeld, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2023/​2024 zu bestellen.

7.

Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrates wie folgt festzusetzen:

Die Fixvergütung pro Geschäftsjahr wird angehoben. Dir Ausschussvergütung pro Geschäftsjahr und die Sitzungsgeldpauschale bleiben unverändert.

1. Fixvergütung pro Geschäftsjahr:

Aufsichtsratsvorsitzender 22.500 EUR (Erhöhung um 4.500 EUR)
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 15.000 EUR (Erhöhung um 3.000 EUR)
Ordentliches Aufsichtsratsmitglied 7.500 EUR (Erhöhung um 1.500 EUR)

2. Sitzungsgeld-Pauschale

pro Sitzung des Aufsichtsrates oder eines Ausschusses 450 EUR (unverändert)

(für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird die Sitzungsgeld-Pauschale nur einmal gezahlt)

3. Ausschussvergütung pro Geschäftsjahr und pro Ausschussmitgliedschaft für jedes Ausschussmitglied

2.000 EUR (unverändert)

Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung für das Geschäftsjahr, in welchem sie ausscheiden oder gewählt wurden, zeitanteilig. Die Vergütung soll ab dem 1. Januar 2024 gelten und vierteljährlich nachschüssig bezahlt werden.

8.

Satzungsänderungen

a) Beschlussfassung über die Änderung des § 15 Absatz 2 der Satzung

Im Zuge der Umstellung auf die Girosammelverwahrung von Aktien ist die Zweiwochenfrist zum Ausschluss von Aktienumschreibungen vor der Hauptversammlung in dieser Form nicht mehr erforderlich. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, die Frist auf fünf Tage zu verkürzen und § 15 Absatz 2 der Satzung entsprechend wie folgt zu ändern:

„2. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten fünf Tage vor der Hauptversammlung nicht statt.“

b) Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung um einen neuen § 16a der Satzung (Virtuelle Hauptversammlung)

Mit Artikel 2 des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2022, S. 1166 ff.) wurde § 118a in das Aktiengesetz eingefügt. Dieser soll auch nach dem Auslaufen der gesetzlichen Sonderregelungen infolge der COVID-19-Pandemie die Durchführung virtueller Hauptversammlungen dauerhaft ermöglichen.

Hierfür bedarf es einer Satzungsänderung, welche die virtuelle Hauptversammlung für maximal fünf Jahre ermöglicht. Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, das heißt ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung, abgehalten wird.

Eine solche Ermächtigung des Vorstands soll beschlossen werden. Für Hauptversammlungen innerhalb dieses Zeitraums soll jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll. Der Vorstand wird seine Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre treffen und hierbei insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie Aspekte des Gesundheitsschutzes der Beteiligten, Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen in den Blick nehmen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, die Möglichkeit zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung in die Satzung aufzunehmen und unmittelbar nach § 16 der Satzung den folgenden § 16a mit der Überschrift „Virtuelle Hauptversammlung“ in die Satzung einzufügen:

㤠16a
Virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister der Gesellschaft.“

9.

Verschiedenes

Im direkten Anschluss an die Hauptversammlung folgt der diesjährige Fachvortrag von Herrn Dr. Carsten Oertel, Leiter Rapszüchtung DSV, zum Thema „Rapszüchtung bei der DSV“.

 

 

Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden die Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten 14 Tage vor der Hauptversammlung nicht statt.

Ein Aktionär darf sich anlässlich einer Hauptversammlung nur von anderen Aktionären der Gesellschaft, seinen Angehörigen im Sinne von § 15 AO (Abgabenordnung) oder, sofern es sich bei dem Aktionär um eine Personengesellschaft oder eine Körperschaft handelt, durch Organmitglieder des Vertretungsorgans oder durch Mitarbeiter vertreten lassen. Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe dürfen sich ebenfalls durch Mitarbeiter ihres Betriebes vertreten lassen. Eine Vertretung ist ausgeschlossen, soweit der Vertreter unter Berücksichtigung der in seinem Eigentum stehenden Aktien insgesamt mehr als 10 % des Grundkapitals vertreten würde.

Der Jahresabschluss zum 30.06.2023, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Vorlagen.

 

 

Lippstadt, im Oktober 2023

 

Deutsche Saatveredelung AG

Dr. Eike Hupe Clive Krückemeyer
Vorstand Vorstand
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