Canify AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 4 AktG (Die Canify Holding B.V. hält eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung)

Canify AG

Herrsching a. Ammersee

Die Canify Holding B.V. mit dem Sitz in `s-Gravenzande, Gemeinde Westland, Amsterdam, Niederlande, eingetragen bei der Kamer van Koophandel unter Nr. 76184242, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Canify AG gehört.

Die Sienna Investments Ltd. Cyprus mit dem Sitz in Limassol, Zypern, eingetragen Zypern unter Nr. 366819, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung der von der Canify Holding B.V. (Sitz in `s-Gravenzande, Gemeinde Westland, Amsterdam, Niederlande, eingetragen bei der Kamer van Koophandel unter Nr. 76184242) gehaltenen Anteile nach § 16 Abs. 1 AktG mittelbar mehr als die Hälfte der Aktien an der Canify AG gehört.

Herr Anton Nakhodkin hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm kraft Zurechnung der von der Sienna Investments Ltd. Cyprus (Sitz in Limassol, Zypern, eingetragen in Zypern unter Nr. 366819) mittelbar gehaltenen Anteile nach § 16 Abs. 1 AktG und über Zurechnung der von der Canify Holding B.V. unmittelbar gehaltenen Anteile nach § 16 Abs. 1 AktG mittelbar mehr als die Hälfte der Aktien an der Canify AG gehört.

 

Herrsching a. Ammersee, im Mai 2023

 

Der Vorstand

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