Pilkington Deutschland AG – Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2022/2023

Pilkington Deutschland AG

Gelsenkirchen

– Wertpapierkennnummer 558 800 –

Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2022/​2023

 

In dem am 16. Januar 1989 zwischen der Pilkington Holding GmbH, Gelsenkirchen (seinerzeit: Pilkington GmbH, Köln, dann: Pilkington Deutschland GmbH) und der Pilkington Deutschland AG, Gelsenkirchen (seinerzeit: Flachglas Aktiengesellschaft, Fürth/​Bayern) abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat sich die Pilkington Holding GmbH verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der Pilkington Deutschland AG einen jährlichen Ausgleich zu zahlen.

Aufgrund dieser übernommenen Dividendengarantie zahlen wir nach Maßgabe des Beschlusses des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 28. Oktober 2005 an die außenstehenden Aktionäre eine Ausgleichszahlung in Höhe von EURO 22,93 (brutto) je Stückaktie, abzüglich Körperschaftsteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag. Unter Berücksichtigung der gegenwärtig geltenden Steuertarife beläuft sich die Ausgleichszahlung daher auf EURO 19,30.

Die Auszahlung erfolgt ab dem 21. November 2023 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und des auf diesen Betrag entfallenden Solidaritätszuschlags durch die

Commerzbank AG

 

als Auszahlungsstelle.

Sofern der inländische Aktionär seiner Depotbank eine Bestätigung seines Finanzamtes gem. § 44a Abs. 2 EStG vorlegt, erfolgt die Auszahlung ohne Kapitalertragssteuerabzug.

 

Gelsenkirchen, im November 2023

 

Der Vorstand

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