Metec Ingenieur-Aktiengesellschaft Medizintechnik-Feinwerktechnik
Stuttgart
Wertpapier-Kenn-Nr.: | 660 070 | |||
ISIN für neue Aktien: | konv. Aktien: | DE000A37FTF5 | ||
Teilrechte: | DE000A37FTG3 |
Einladung zur Hauptversammlung
Mitteilung nach § 125 AktG
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am
Mittwoch, den 10. Januar 2024, 16 Uhr,
bei der
Metec Ingenieur-Aktiengesellschaft Medizintechnik-Feinwerktechnik,
Hasenbergstr. 31, 70178 Stuttgart,
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung.
Einziger Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 50.000 EUR wird gegen Bareinlagen um bis zu 75.000 EUR auf bis zu 125.000 EUR erhöht durch Ausgabe von bis zu 22.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag beträgt 3,34 EUR pro Aktie. |
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Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 2:3 zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt drei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots. |
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Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen der Aktienausgabe festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten Aktien beziehen können, jedoch spätestens bis zum 30. April 2024. |
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Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn bis zum Ablauf der Bezugsfrist nicht mindestens 18.000 neue Stückaktien gezeichnet sind oder die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 30.06.2024 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird. |
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Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig über ihre depotführende Bank zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis zum 3. Januar 2024 unter der Anschrift
Bankhaus Gebr. Martin AG |
zugegangen sein. Sollten Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie Ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.
Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift
Metec Ingenieur-Aktiengesellschaft Medizintechnik-Feinwerktechnik |
oder per Mail unter
ff@metec-ag.de |
Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 26. Dez. 2023, der Gesellschaft zugehen.
Stuttgart, im November 2023
Der Vorstand