alstria office REIT-AG – Dividendenbekanntmachung (Dividende von EUR 0,06je dividendenberechtigter Stückaktie)

alstria office REIT-AG

Hamburg

ISIN DE000A0LD2U1 /​ WKN A0LD2U

Dividendenbekanntmachung

 

Die außerordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 1. Dezember 2023 beschlossen, den Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 4. Mai 2023 wie folgt zu ändern:

Von dem gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Mai 2023 auf neue Rechnung vorgetragenen Betrag in Höhe von EUR 323.215.810,17 soll ein Betrag in Höhe von EUR 251.771.816,52 zur Ausschüttung einer weiteren Dividende für das Geschäftsjahr 2022 an die Aktionäre verwendet werden. Damit ergibt sich eine weitere Dividende in Höhe von EUR 1,41 je dividendenberechtigter Stückaktie und die nachfolgende Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022:

 

in EUR
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,06
je dividendenberechtigter Stückaktie, wie in der ordentlichen Hauptversammlung
vom 4. Mai 2023 beschlossen
10.697.476,32
Ausschüttung einer weiteren Dividende von EUR 1,41 je dividendenberechtigter Stückaktie 251.771.816,52
Ausschüttung insgesamt 262.469.292,84
Einstellung in Gewinnrücklagen 0,00
Gewinnvortrag 71.443.993,65
Bilanzgewinn 333.913.286,49

 

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 6. Dezember 2023 fällig. Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt. Da die Dividende zu einem überwiegenden Anteil aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung für diesen Anteil ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.

Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende, soweit sie aus dem steuerlichen Einlagekonto geleistet wird, nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist insoweit mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung insoweit die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.

 

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.

Der Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer kann bei inländischen Aktionären entfallen, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche kann ganz oder teilweise für Aktionäre gelten, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat im Wege der Erstattung ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt auf fristgerechten Antrag gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern bei Vorliegen der Voraussetzungen.

Die obigen Erläuterungen und Angaben sind nicht abschließend, da sie auf eine Vielzahl möglicher Einzelsachverhalte nicht eingehen. Bei Bedarf sollten Aktionäre steuerlichen Rat einholen, um die jeweiligen individuellen Verhältnisse berücksichtigen zu können.

 

Hamburg, den 1. Dezember 2023

alstria office REIT-AG

Der Vorstand

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