mVISE AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung (am 17. Januar 2024)

mVISE AG

Düsseldorf

ISIN: DE0006204589
WKN: 620458

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

am 17. Januar 2024

 

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 17. Januar 2024, 13:00 Uhr (MEZ), in Form einer virtuellen Hauptversammlung stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Eine Bild- und Tonübertragung (keine elektronische Teilnahme) der gesamten Hauptversammlung wird live für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre im passwortgeschützten Aktionärsportal („HV-Portal“) der Gesellschaft, welches im Internet unter der Adresse

https:/​/​mvise-2024.hv-virtuell.de

zu erreichen ist, erfolgen.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Büroräumlichkeiten der Gesellschaft mit der Adresse mVISE AG, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.

Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung sowie die Hinweise am Ende dieser Einladung.

 

Tagesordnung

 

TOP 1:  Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts

Die catinedo GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 173901 („catinedo GmbH“), ist die alleinige Gesellschafterin der opcyc GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 89691 („opcyc“). Die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, hat mit der catinedo am 24. November 2023 einen Kaufvertrag über den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der opcyc („opcyc-Geschäftsanteile“) in Höhe von insgesamt EUR 67.739,00 (entspricht 100 % des Stammkapitals an der opcyc) geschlossen. Als Gegenleistung für den Erwerb der opcyc haben die Parteien anstelle einer Kaufpreiszahlung in bar die Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft an die veräußernde catinedo GmbH vereinbart. Zur Schaffung dieser neuen Aktien schlagen Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft ihren Aktionären die Durchführung einer Sachkapitalerhöhung gegen Einbringung der Kaufpreisforderung für die opcyc-Geschäftsanteile in Höhe von EUR 11.550.000,00 vor („Sachkapitalerhöhung“). Hintergrund dieser Maßnahme ist die Zusammenlegung des operativen Geschäfts der Gesellschaft und der opcyc.

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 9.905.351,00 gegen Einlagen um einen Betrag von EUR 11.000.000,00 erhöht durch Ausgabe von 11.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien“). Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin EUR 11.000.000,00. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt.

b)

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.

c)

Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird die catinedo GmbH zugelassen, mit der Maßgabe, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der Kaufpreisforderung gegen die mVISE AG in Höhe von EUR 11.550.000,00 aus der Veräußerung von 100% der opcyc-Geschäftsanteile gemäß Kaufvertrag vom 24. November 2023 zwischen der catinedo GmbH und der mVISE AG („Kaufpreisforderung“) zu erbringen.

d)

Die Einbringung der Kaufpreisforderung soll mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2024 erfolgen. Soweit der Einbringungswert der Sacheinlage den Gesamtausgabebetrag der neuen Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustellen.

e)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Neuen Aktien, festzusetzen.

f)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der Durchführung der Sachkapitalerhöhung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der unter Tagesordnungspunkt 2 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen anzupassen.

g)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen diesen Hauptversammlungsbeschluss unter Tagesordnungspunkt 1 erhoben werden, innerhalb von sechs Monaten nachdem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden bzw., sofern ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Beschluss die Durchführung der Sachkapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wurde. Eine Durchführung der Sachkapitalerhöhung nach dem in dem vorangehenden Satz bezeichneten Zeitraum ist nicht zulässig. Der Vorstand soll alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit diese Fristen eingehalten werden können. Der Beschluss der Hauptversammlung über die Sachkapitalerhöhung ist unverzüglich zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

h)

Der Vorstand hat gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG einen schriftlichen Bericht über den Grund des Ausschlusses des Bezugsrechts erstattet. Der Bericht ist vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

https:/​/​mvise.de/​investor-relations/​

zugänglich.

i)

Die Kosten der Sachkapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft.

 

TOP 2: Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage

Im zeitlichen Zusammenhang mit der unter Tagesordnungspunkt 1 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Durchführung der Sachkapitalerhöhung soll den Aktionären die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht gegen Bareinlage die Verwässerung ihres Stimmrechts teilweise auszugleichen („Kapitalerhöhung gegen Bareinlage“). Die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage soll aus Kosten- und Komplexitätsgründen ohne Auslösung der Prospektpflicht durchgeführt werden, so dass der Emissionserlös den Betrag in Höhe von EUR 8.000.000,00 unterschreiten muss.

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit Euro 9.905.351,00, das eingeteilt ist in 9.905.351 nennwertlose Stückaktien, wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 7.429.013,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu 7.429.013 neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2024 zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je auszugebender Aktie. Der Vorstand ist ermächtigt, soweit gesetzlich zulässig eine abweichende Gewinnberechtigung festzulegen, sofern dies dem Gesellschaftsinteresse entspricht. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt EUR 1,00.

b)

Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 20:15 zum Bezug zum Bezugspreis von EUR 1,05 anzubieten, d.h. für zwanzig (20) bestehende Aktien können fünfzehn (15) neue Aktien bezogen werden. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Die Bezugsfrist soll zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots betragen.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus sowie ggf. weitere Investoren die nicht gezeichneten Aktien beziehen bzw. erwerben können.

d)

Der Vorstand wird angewiesen, die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage gemäß Tagesordnungspunkt 2 unverzüglich nach Eintragung des Beschlusses bzgl. der im Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung umzusetzen. Der Beschluss über die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von fünf Monaten nach Eintragung des Beschlusses bzgl. der Sachkapitalerhöhung nach Tagesordnungspunkt 1 die Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wurde. Eine Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage nach dem in dem vorangehenden Satz bezeichneten Zeitraum ist nicht zulässig.

e)

Der Vorstand wir weiterhin angewiesen, die Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage vor der Durchführung der Sachkapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, es sei denn, die Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen innerhalb des Durchführungszeitraums gemäß vorstehendem Buchstaben d) wird unmöglich. In diesem Fall ist allein die Durchführung der Sachkapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

f)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Berücksichtigung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung anzupassen. Die Kosten der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft.

 

Weitere Angaben zur Einberufung und zur Durchführung der Hauptversammlung

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung der Hauptversammlung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, zu erleichtern:

Allgemeine Hinweise:

 

1. Auslage von Unterlagen

 

Das Geschäftslokal zur Einsichtnahme in die Unterlagen zur Hauptversammlung befindet sich in 40219 Düsseldorf, Stadttor 1.

 

2. Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

 

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Juni 2023 wurde gemäß § 118 AktG die Ermächtigung des Vorstands beschlossen, die Hauptversammlung auch in virtueller Form abzuhalten.

Die Änderung von § 12 Abs. 4 der Satzung, welche dem Vorstand die Möglichkeit zur Einberufung der Hauptversammlung in virtueller Form einräumt, wurde am 10. Juli 2023 in das Handelsregister eingetragen und ist somit wirksam.

Der Vorstand hat daher mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass diese außerordentliche Hauptversammlung 2024 als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im passwortgeschützten HV-Portal der Gesellschaft, welches unter dem Link

https:/​/​mvise-2024.hv-virtuell.de

erreichbar ist.

Berechtigt, die gesamte Hauptversammlung im Internet zu verfolgen und das Stimmrecht auszuüben, sind alle Aktionäre, die sich vor der Hauptversammlung in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis spätestens mit Ablauf des 10. Januar 2024 zugehen:

mVISE AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0049-511-474 023 19
mVISE-HV-2024@gfei.de

Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes ist grundsätzlich eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts notwendig. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 27. Dezember 2023 (0:00 Uhr MEZ) zu beziehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den Mitteilungen nach § 125 AktG, welche in Form und Inhalt gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 (EU-DVO) aufzustellen sind, in Feld C5 der Tabelle 3 der EU-DVO ein Aufzeichnungsdatum anzugeben ist. Dieses Aufzeichnungsdatum (im vorliegenden Fall der 26. Dezember 2023, 23:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) ist nicht identisch mit dem nach § 123 Abs. 4 AktG i.V.m. § 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft zu benennenden Record Date (im vorliegenden Fall dem 27. Dezember 2023 0:00 Uhr (MEZ)). Die Gesellschaft folgt hier einer Empfehlung des Umsetzungsleitfadens des Bundesverbandes Deutscher Banken zur Aktionärsrechtsrichtlinie II/​ARUG II für den deutschen Markt.

Der Nachweis ist der Gesellschaft bis spätestens zum 10. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), an die vorgenannte Adresse zu senden.

 

3. Stimmrechtsvertretung

 

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht selbst verfolgen und/​oder ihr Stimmrecht und/​oder ihre sonstigen Rechte ausüben möchten, können sich unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung. Der Bevollmächtigte darf die Rechte des Aktionärs jedoch ebenfalls nur im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung einer Vollmacht (auch an den Stimmrechtsvertreter) wie in diesen Teilnahmebedingungen angegeben ausüben. Die Vollmacht kann in Textform, durch (Computer-)Fax oder elektronische Nachricht (E-Mail) erteilt werden, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten Personen erteilt wird und an folgende Adresse übermittelt werden:

mVISE AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0049-511-474 023 19
mVISE-HV-2024@gfei.de

Einen Vollmachtsvordruck erhalten die Aktionäre nach frist- und formgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung mit der Zugangskarte, der zudem unter der Internetadresse www.mvise.de zur Verfügung steht. Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können zudem elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem die unter

https:/​/​mvise-2024.hv-virtuell.de

bereitgestellte Anwendung genutzt wird.

Für die Erteilung einer Vollmacht an Intermediäre (z.B. ein Kreditinstitut), Aktionärsvereinigungen und andere durch § 135 AktG im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen sowie für ihren Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gilt § 135 AktG. Danach hat der Bevollmächtigte die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten. Sie muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ferner hat der jeweilige Bevollmächtigte für seine Bevollmächtigung möglicherweise besondere Regelungen vorgesehen; dies sollte mit dem jeweiligen Bevollmächtigten vorab geklärt werden.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter können in Textform, durch (Computer-)Fax oder elektronische Nachricht (E-Mail) mit dem den Aktionären zur Verfügung stehenden Formular zur Weisungserteilung bevollmächtigt werden. Die Stimmrechts-vertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft der Stimme enthalten. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens zum Ablauf des 16. Januar 2024 bei den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft bei der folgenden Postadresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse eingehen:

mVISE AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0049-511-474 023 19
mVISE-HV-2024@gfei.de

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch elektronisch über das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​mvise-2024.hv-virtuell.de

erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.

 

4. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

 

Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (elektronische Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung. Für die elektronische Briefwahl steht das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​mvise-2024.hv-virtuell.de

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.

 

5. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

 

Die Ergänzung der Tagesordnung um einen oder mehrere Punkte kann von einem oder mehreren Aktionären beantragt werden, sofern sein Anteil 5 Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreicht.

Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also 23. Dezember, 24:00 Uhr (MEZ) (Eingang maßgeblich).

Später zugegangene Ergänzungsverlangen können nicht berücksichtigt werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Wir bitten, solche Verlangen an folgende Adresse zu richten:

mVISE AG
HV 2024
Herrn Cedric Balzar
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Telefax: 0211 /​ 78178078

 

6. Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung

 

Anfragen sowie eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

mVISE AG
HV 2023
Herrn Cedric Balzar
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Telefax: 0211 /​ 78178078

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, die spätestens bis zum Ablauf des 2. Januar 2024 unter dieser Adresse eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter

https:/​/​mvise.de/​investor-relations/​

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

 

7. Recht zur Einreichung von Stellungnahmen nach § 130a Abs. 1 bis 4, 6 AktG

 

Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis zum 11. Januar 2024, 24:00 Uhr, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die Einreichung hat in Textform in deutscher Sprache über das passwortgeschützte HV-Portal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum 12. Januar 2024, 24:00 Uhr, unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über das passwortgeschützte HV-Portal unter

https:/​/​mvise-2024.hv-virtuell.de

zugänglich machen.

Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§ 130a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

 

8. Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG

 

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im passwortgeschützten HV-Portal Redebeiträge anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Nachfragen nach § 131 Abs. 1d AktG und Fragen nach § 131 Abs. 1e AktG können Bestandteil des Redebeitrags sein.

Gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre angemessen beschränken.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

 

9. Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1, Abs. 1a AktG

 

Jedem Aktionär sind gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen vom Vorstand Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Der Vorstand hat für dieses Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1a AktG vorgegeben, dass Fragen von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten bis spätestens drei Tage vor der Versammlung, das heißt bis 13. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen sind. Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen elektronisch über das passwortgeschützte HV-Portal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​mvise-2024.hv-virtuell.de

übermitteln. Fragen dürfen maximal 5.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen.

Die Übermittlung von Fragen über das passwortgeschützte HV-Portal ist bis zum 13. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), möglich. Die notwendigen Zugangsdaten für das passwortgeschützte HV-Portal können die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten der Anmeldebestätigung entnehmen, die ihnen nach fristgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes übersandt wird.

Der Bericht des Vorstands oder dessen wesentlicher Inhalt wird den Aktionären bis spätestens sieben Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis 9. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), im passwortgeschützten HV-Portal zugänglich gemacht. Ordnungsgemäß eingereichte Fragen und deren Beantwortung werden bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, das heißt bis 15. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), im passwortgeschützten HV-Portal unter

https:/​/​mvise-2024.hv-virtuell.de

zugänglich gemacht und bleiben auch während der gesamten Dauer der Hauptversammlung zugänglich. Solchermaßen zugänglich gemachte Fragen und Antworten werden in der Hauptversammlung weder verlesen noch in der Videoübertragung eingeblendet. Jedem elektronisch zur Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär wird darüber hinaus in der Hauptversammlung das Recht eingeräumt, Fragen zu Sachverhalten zu stellen, die sich erst nach Ablauf der vorstehenden Frist für die Einreichung von Fragen ergeben haben. Zudem wird jedem elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionär in der Hauptversammlung ein Nachfragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation zu allen vor und in der Versammlung gegebenen Antworten des Vorstands eingeräumt.

Darüber hinaus liegt die Zulassung von Fragen, die fristgemäß hätten gestellt werden können, im freien Ermessen des Versammlungsleiters. Es ist vorgesehen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats in seiner Funktion als Versammlungsleiter festlegen wird, dass das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts, ausgeübt werden darf. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft außerdem ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, für das Frage- und Rederecht zusammengenommen einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte und für einzelne Redner festzulegen.

 

10. Erklärung eines Widerspruchs

Die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Vertreter haben das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Ein solcher Widerspruch kann von Beginn bis Ende der Hauptversammlung über das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​mvise-2024.hv-virtuell.de

erklärt werden.

 

11. Informationen zum Datenschutz

Die mVISE AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Zutrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Aufgrund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) gelten europaweit Regelungen zum Datenschutz. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten gemäß der DSGVO sind in der Datenschutzerklärung unter dem Link

https:/​/​mvise.de/​datenschutz/​

abrufbar.

 

Düsseldorf, im Dezember 2023

mVISE AG

Der Vorstand

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