PANTAFLIX AG – Bekanntmachung eines Hinweises gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG über die bevorstehende Verschmelzung der Creative Cosmos 15 GmbH auf die PANTAFLIX AG

PANTAFLIX AG

München

Bekanntmachung eines Hinweises gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG über die bevorstehende Verschmelzung der Creative Cosmos 15 GmbH auf die PANTAFLIX AG

 

Die PANTAFLIX AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochtergesellschaft Creative Cosmos 15 GmbH mit Sitz in München (AG München HRB 224497) als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der Creative Cosmos 15 GmbH als übertragende Gesellschaft vollständig von PANTAFLIX AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss und entsprechend die Einberufung der Hauptversammlung der PANTAFLIX AG über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichtes, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichtes, § 8 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Die Urkunde des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der PANTAFLIX AG eingereicht. Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis der Creative Cosmos 15 GmbH mit Wirkung zum Beginn des 31.12.2023 (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die Schlussbilanz der Creative Cosmos 15 GmbH zum 30.12.2023 zugrunde.

Die Aktionäre der PANTAFLIX AG werden darauf hingewiesen, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der PANTAFLIX AG erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist an die PANTAFLIX AG zu richten. Auf dieses Recht werden die Aktionäre ausdrücklich hingewiesen.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Creative Cosmos 15 GmbH über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag ist entbehrlich, da der PANTAFLIX AG sämtliche Geschäftsanteile an der Creative Cosmos 15 GmbH gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der PANTAFLIX AG, Holzstr. 28/​30, 80469 München während der üblichen Geschäftszeiten die Unterlagen nach § 63 Abs. 1 UmwG (u. a. der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der PANTAFLIX AG sowie der Creative Cosmos 15 GmbH und die Zwischenbilanzen der PANTAFLIX AG und der Creative Cosmos 15 GmbH zum 31.10.2023) zur Einsicht der Aktionäre der PANTAFLIX AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der PANTAFLIX AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

München, den 07.12.2023

Der Vorstand

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