Aareal Bank AG: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Aareal Bank AG

Wiesbaden

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die Atlantic BidCo GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Aareal Bank AG gehört. Ferner hat sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Aareal Bank AG gehört.

Die Atlantic Lux HoldCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg/​Luxemburg hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Aareal Bank AG gehört. Ferner hat sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Aareal Bank AG gehört.

Die Atlantic BidCo GmbH und die Atlantic Lux HoldCo S.à r.l. haben klarstellend darauf hingewiesen, dass für Zwecke des § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG die Beteiligung der von der Atlantic Lux HoldCo S.à r.l. abhängigen Atlantic BidCo GmbH an der Aareal Bank AG der Atlantic Lux HoldCo S.à r.l. gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Wiesbaden, im Dezember 2023

Aareal Bank AG

Der Vorstand

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