Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG: Veröffentlichung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 AktG

Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG

Frankfurt am Main

Veröffentlichung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 AktG

1.

Die Frankfurter Bankgesellschaft Holding AG hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 und Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) und eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören. Die Frankfurter Bankgesellschaft Holding AG hat uns ferner mitgeteilt, dass sämtliche Aktien an der Frankfurter Bankgesellschaft Holding AG von der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale gehalten werden.

2.

Die Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG hat uns mitgeteilt, dass ihr nicht mehr der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG i. V. m. §§ 20 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 AktG) und auch nicht mehr eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG i. V. m. § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

 

Frankfurt am Main, den 07. Dezember 2023

 

Der Vorstand

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