EV Asset Management AG – Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG (MAGNA Asset Management AG hällt mehr als der vierte Teil der Aktien)

EV Asset Management AG

Hamburg

Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG

 

1.

Die MAGNA Asset Management AG hat der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG sowie § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft unmittelbar gehört.

2.

Das Versorgungswerk Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. hat der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr weiterhin mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung gehört, da ihr die Beteiligung der MAGNA Asset Management AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Hamburg, im Dezember 2023

EV Asset Management AG

Der Vorstand

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