Northern Data AG – Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Zettahash Inc. hällt mehr als den vierten Teil der Aktien)

Northern Data AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Zettahash Inc., Tortola, British Virgin Islands, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Northern Data AG gehört.

2.

Die Tether Holdings Limited, Tortola, British Virgin Islands, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr auch ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Northern Data AG gehört, da ihr die Beteiligung der Zettahash Inc. an der Northern Data AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

3.

Giancarlo Devasini, geboren am 30. April 1964, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm auch ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Northern Data AG gehört, da ihm über die Tether Holdings Limited die Beteiligung der Zettahash Inc. an der Northern Data AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Frankfurt am Main, im Januar 2024

Northern Data AG

Der Vorstand

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