Degussa Bank AG – Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung (Donnerstag, 14. März 2024, 15:00 Uhr)

Degussa Bank AG

Frankfurt am Main

Einberufung zur ordentlichen und virtuellen Hauptversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie im Namen der Degussa Bank AG als Aktionär/​-in zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft am

Donnerstag, 14. März 2024, 15:00 Uhr (MESZ),

ein.

Die Hauptversammlung kann am 14. März 2024 als Vollversammlung nur abgehalten werden, wenn alle Aktionäre bei dem Termin anwesend oder vertreten sind und ausdrücklich auf die Einhaltung von Frist- und Formerfordernissen verzichten.

Der Vorstand hat in Ausübung seiner Ermächtigung gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten einzuberufen und durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Versammlungsort im Sinne des Aktiengesetzes, Degussa Bank AG, Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt am Main, nicht möglich ist. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (elektronische Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung. Die gesamte Hauptversammlung wird für die Aktionäre mit Bild und Ton übertragen.

I.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung lautet wie folgt:

1.

TOP 1: Begrüßung und Bericht des Vorstands

2.

TOP 2: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses inkl. Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Die Feststellung des Jahresabschlusses soll gemäß § 172 Satz 1 AktG erfolgen. Die Hauptversammlung wird zu diesem Tagesordnungspunkt 2 deshalb keinen Beschluss zu fassen haben.

3.

TOP 3: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der Degussa Bank AG für das Geschäftsjahr 2023 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

4.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

TOP 5: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6.

TOP 6: Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 14. März 2024 enden turnusgemäß die Amtszeiten der von den Anteilseignern gewählten Aufsichtsratsmitglieder Hans Eckhard Fiene, Andreas de Maizière, Dr. Jürgen Allerkamp und Heinz-Joachim Wagner. Daher ist eine Neuwahl erforderlich.

Der Aufsichtsrat der Degussa Bank AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG und § 8 der Satzung der Gesellschaft in der Weise zusammen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung gewählt werden, soweit sie nicht aufgrund anderweitiger Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag oder im Gesetz zu bestellen sind.

Der Aufsichtsrat schlägt – vorbehaltlich der Empfehlung des Nominierungsausschuss – vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 14. März 2024 die derzeitig amtierenden Anteilseignervertreter für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl erfolgt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:

1.

Hans Eckhard Fiene, geb. am 29. September 1961, wohnhaft in Bremen, selbstständiger Berater

2.

Andreas de Maizière, geb. am 08. Juni 1950, wohnhaft in Bad Homburg, selbstständiger Unternehmensberater

3.

Dr. Jürgen Allerkamp, geb. am 06. September 1956, wohnhaft in Hamburg, Berufsaufsichtsrat, Financial Expert

4.

Heinz-Joachim Wagner, geb. am 05.03.1947, wohnhaft in Bad Nauheim,
Diplom-Kaufmann

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Wahlvorschläge einzeln abstimmen zu lassen (Einzelwahl).

7.

TOP 7: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt – vorbehaltlich der Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

8.

TOP 8: Billigung einer variablen Vergütung von bis zu 200% der Festvergütung für den Vorstand

Der Aufsichtsrat der Degussa Bank schlägt der Hauptversammlung vor zu beschließen:

Die Hauptversammlung hat am 17. November 2022 den Höchstbetrag der variablen Vergütungsbestandteile für die Vorstandsmitglieder der Degussa Bank AG gemäß § 25a Abs. 5 S. 5 KWG für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt gebilligt:

Für Herrn Krupp wird ein maximales Verhältnis zwischen variabler und fixer Vergütung von 175% festgesetzt.

Für Herrn Horf wird ein maximales Verhältnis zwischen variabler und fixer Vergütung von 175% festgesetzt.

Für Herrn Weiß wird ein maximales Verhältnis zwischen variabler und fixer Vergütung von 200% festgesetzt.

Angesichts der anstehenden geplanten Übernahme (Closing) und nachfolgenden Verschmelzung (Merger) der Degussa Bank AG auf die OLB AG besteht ein großer Teil der von den Vorstandsmitgliedern zu erbringenden Leistungen darin, diese Maßnahmen bestmöglich zu unterstützen. Diese Unterstützungsleistung hat und wird sich naturgemäß nicht im operativen Ergebnis (als Teil der quantitativen Komponente der variablen Vergütung) niederschlagen, sondern ist Teil der Leistungen, die vom Aufsichtsrat über die qualitative Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt werden.

Der vorgenannte Beschluss der Hauptversammlung aus Nov. 2022 soll – vorbehaltlich der Empfehlung des Vergütungskontrollausschusses – formell bestätigt werden.

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 betrug die Kernkapitalquote der Bank 26,1%. Zum Jahresende 2023 hat sich die Kernkapitalquote auf 31,0% verbessert (Mindestquote 15,1%). Somit ist bei einer Erhöhung der Grenzen für den Gesamtbetrag der variablen Vergütungsbestandteile auf 175% bzw. 200% der fixen Vergütungsbestandteile eine angemessene Eigenmittelausstattung der Bank weiterhin gegeben.

Letztendlich wird die konkrete Höhe der variablen Vergütungsbestandteile für die Vorstandsmitglieder für das jeweilige Geschäftsjahr als Referenzzeitraum im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben der InstitutsVergV unter anderem zur angemessenen Eigenmittelausstattung nach § 7 Abs. 1 S. 3 InstitutsVergV festgesetzt.

9.

TOP 9: Verschiedenes

II.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, Übertragung der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihr Recht zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in geeigneter Form, z. B. durch Vorlage einer Bescheinigung des depotführenden Instituts, nachweisen. Der Berechtigungsnachweis muss der Gesellschaft spätestens am Tag vor Beginn der Hauptversammlung, d. h. Mittwoch, den 13. März 2024, 24:00 Uhr (MESZ), vorliegen.

Die Hauptversammlung wird live in Bild und Ton über eine Video-Konferenz übertragen. Bitte teilen Sie uns bis Mittwoch, den 13. März 2024, 24:00 Uhr (MESZ), auch eine E-Mail-Adresse mit, sofern Sie durch Zuschaltung in Video-Konferenz an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder diese verfolgen möchten. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen den Link zur Video-Konferenz rechtzeitig per E-Mail zuschicken können.

Bitte senden Sie den Nachweis sowie ggf. Ihre E-Mail-Adresse an die nachfolgend genannte Adresse:

Degussa Bank AG
Vorstand
Theodor-Heuss-Allee 74
60486 Frankfurt am Main
oder per Telefax: 069/​3600-3300
oder per E-Mail: vs-sekretariat@degussa-bank.de

Wir bitten Sie, bei schriftlichem Nachweis die üblichen Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, mithin auf Mittwoch, den 21. Februar 2024, 24:00 Uhr (MESZ).

2.

Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG umfasst die Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen absehen.

Der Vorstand hat nach § 131 Abs. 1a AktG entschieden, dass Fragen bis spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation, d.h. bis Sonntag, den 10. März 2024, 24:00 Uhr (MESZ), per E-Mail an

vs-sekretariat@degussa-bank.de

einzureichen sind. Ordnungsgemäß eingereichte Fragen werden nach § 131 Abs. 1c S. 1 AktG vor der Versammlung allen Aktionären per E-Mail zugänglich gemacht und bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis Dienstag, den 12. März 2024, 24:00 Uhr (MESZ), beantwortet.

In der Hauptversammlung besteht für elektronisch zugeschaltete Aktionäre nur noch ein Nachfragerecht zu allen vor und in der Versammlung gegebenen Antworten des Vorstands zu vorab eingereichten Fragen nach § 131 Abs. 1d AktG sowie ein Fragerecht zu Sachverhalten, die sich erst nach Ablauf der Frist zur Vorabeinreichung von Fragen ergeben haben, nach § 131 Abs. 1e AktG. Es ist beabsichtigt, das vorbeschriebene Nachfragerecht nur im Wege der Videokommunikation zuzulassen.

Der wesentliche Inhalt des Berichts des Vorstands nach § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 5 AktG wird den Aktionären auf Nachfrage im Wege der E-Mail spätestens 8 Tage vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Hierfür wenden Sie sich bitte per E-Mail an

vs-sekretariat@degussa-bank.de

3.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl oder Vollmachtserteilung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation per E-Mail (elektronische Briefwahl) an

vs-sekretariat@degussa-bank.de

ausüben. Dabei ist zu jedem Tagesordnungspunkt, der eine Beschlussfassung vorsieht, anzugeben, ob dem Beschlussvorschlag zugestimmt wird („Ja“) oder nicht („Nein“) oder sich enthalten wird („Enthaltung“). Die Stimmabgabe per Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation ist auch während der Hauptversammlung möglich. Letztmöglicher Zeitpunkt der Stimmabgabe ist die ausdrückliche Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter während der Hauptversammlung. Entsprechendes gilt für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl.

Alternativ können sich die Aktionäre durch Frau Antje Fernandez (von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter) oder durch Dritte vertreten lassen. Für die Bevollmächtigung bitten wir Sie, den beigefügten Vordruck zu benutzen und bis Mittwoch, den 13. März 2024, 24:00 Uhr (MESZ), an die Gesellschaft unter folgender Adresse zu schicken:

Degussa Bank AG
Vorstand
Theodor-Heuss-Allee 74
60486 Frankfurt am Main
oder per Telefax: 069/​3600-3300
oder per E-Mail: vs-sekretariat@degussa-bank.de

Auch in Fällen der Bevollmächtigung muss der Aktionär den Berechtigungsnachweis rechtzeitig erbringen.

Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.

Auch bevollmächtigte Dritte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

4.

Stellungnahmen gemäß § 118a Abs. 2 S. 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Vor der Hauptversammlung haben ordnungsgemäß legitimierte Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – das Recht, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die Einreichung ist bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum Freitag, 08. März 2024, 24.00 Uhr (MESZ), per E-Mail an

vs-sekretariat@degussa-bank.de

möglich.

Eine Stellungnahme kann ausschließlich in Textform eingereicht werden. Sie darf einen Umfang von 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten. Stellungnahmen in Textform sind als PDF-Datei einzureichen. Mit der Einreichung erklärt sich der Aktionär und/​oder der Bevollmächtigte damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung des/​der Namen auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht wird.

Zugänglich zu machende Stellungnahmen werden spätestens bis vier Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Samstag, 09. März 2024, 24.00 Uhr (MESZ), per E-Mail allen Aktionären zugänglich gemacht. Dies umfasst auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen enthalten sind, werden nicht als solche berücksichtigt.

5.

Möglichkeit zum elektronischen Widerspruch

Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können von Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter per E-Mail an

vs-sekretariat@degussa-bank.de

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.

6.

Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre können unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (vgl. §§ 122 Abs. 2, 70 AktG). Ein solches Verlangen ist schriftlich und ausschließlich an den Vorstand zu richten:

Degussa Bank AG
Vorstand
Theodor-Heuss-Allee 74
60486 Frankfurt am Main

7.

Hinweise zu Gegenanträgen (§ 126 Abs. 1 AktG)

Eventuelle (Gegen-)Anträge im Sinne von § 126 Abs. 1 sind an folgende Adresse zu übersenden:

Degussa Bank AG
Vorstand
Theodor-Heuss-Allee 74
60486 Frankfurt am Main
oder per Telefax: 069/​3600-3300
oder per E-Mail: vs-sekretariat@degussa-bank.de

Die Gesellschaft behält sich vor, eingegangene Gegenanträge per E-Mail allen Aktionären zugänglich zu machen. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstands und/​oder des Aufsichtsrats zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls per E-Mail allen Aktionären zugänglich gemacht.

Nach § 126 Abs. 1 bis 3 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge gelten gemäß § 118a Abs. 4 S. 1 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Der Antrag muss in der Versammlung nicht behandelt werden, wenn der Aktionär, der den Antrag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert ist, § 126 Abs. 4 S. 4 AktG.

Darüber hinaus können elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte in der Hauptversammlung Gegenanträge oder sonstige Anträge im Rahmen der Ausübung des Rederechts im Wege der Videokommunikation stellen. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor der Antragstellung zu überprüfen und den Antrag zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung(en) zuerst über die Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat abstimmen zu lassen, bleibt unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge erledigt.

8.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 50.000.000,00 und ist eingeteilt in 50.000.000 Stückaktien. Von den insgesamt ausgegebenen 50.000.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Wir hoffen, Sie zahlreich an der Hauptversammlung – virtuell – begrüßen zu dürfen. Sofern Sie nicht im Wege elektronischer Zuschaltung an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen möchten, wären wir Ihnen für die Erteilung einer Vollmacht dankbar, damit eine 100%ige Präsenz sichergestellt ist. Ein vorbereitetes Vollmachtsformular ist der Einladung beigefügt.

Den testierten Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2023 geendete Geschäftsjahr werden wir Ihnen per E-Mail zukommen lassen, sobald dieser vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand
Michael Krupp
Vorsitzender des Vorstands
Michael Horf
Mitglied des Vorstands
Matthias Weiß
Mitglied des Vorstands
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