Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG – Erste Androhung des Verkaufs nicht abgeholter Aktien aus dem Formwechsel in die Aktiengesellschaft vom 25. Juli 2023 gem. § 268 Abs. 2 S. 2 UmwG

Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG

Köln

Erste Androhung des Verkaufs nicht abgeholter Aktien aus dem Formwechsel in die
Aktiengesellschaft vom 25. Juli 2023 gem. § 268 Abs. 2 S. 2 UmwG

 

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 3. August 2023 haben wir unsere Aktionäre gemäß § 268 Abs. 1 S. 1 UmwG aufgefordert, ihre Depotinformationen mitzuteilen.

Die Einbuchung der Aktien in das Aktiendepot des jeweiligen Aktionärs nach Mitteilung der Depotinformationen über das Mitgliederportal, das mittels der jeweiligen Zugangsdaten über die RWZ-Internetseite erreicht werden kann (www.rwz.de/​Mitgliederportal), ersetzt die Abholung von physischen Aktienurkunden.

Diejenigen Aktionäre, die ihre Depotinformationen bisher noch nicht mitgeteilt haben, werden hiermit nochmals aufgefordert, dies kurzfristig nachzuholen.

Zudem drohen wir hiermit erstmalig gem. § 268 Abs. 2 S. 1 UmwG an, die Aktien derjenigen Aktionäre zu veräußern, die ihre Depotinformationen nicht rechtzeitig mitteilen, so dass die Aktien nicht in das Aktiendepot des Aktionärs eingebucht werden können.

Diese Androhung werden wir noch zweimal im Abstand von jeweils mindestens einem Monat nach der Bekanntmachung der vorhergehenden Androhung wiederholen, wobei die dritte und letzte Androhung vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung vom 3. August 2023 bekanntgemacht werden wird.

Nach Ablauf von sechs Monaten nach der Bekanntmachung der dritten Androhung sind wir gem. § 268 Abs. 3 S. 1 UmwG dazu verpflichtet, die Aktien derjenigen Aktionäre, die ihre Depotinformationen nicht mitgeteilt haben und deren Aktien deshalb nicht in deren Aktiendepot eingebucht werden konnten, für Rechnung der betreffenden Aktionäre durch öffentliche Versteigerung zu veräußern.

 

Köln, im Februar 2024

Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG

Der Vorstand

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