Carl Zeiss Meditec AG – Berichtigung und Ergänzung der am 8. Februar 2024 veröffentlichten Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG am Donnerstag, den 21. März 2024 (Berichtigung der Veröffentlichung vom 08.02.2024)

Carl Zeiss Meditec AG

Jena

– ISIN: DE 0005313704 –

Berichtigung und Ergänzung der am 8. Februar 2024 veröffentlichten
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG
am Donnerstag, den 21. März 2024

 

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 8. Februar 2024 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG als virtuelle Hauptversammlung einberufen für Donnerstag, den 21. März 2024, um 10:00 Uhr MEZ.

I.

Hiermit weisen wir darauf hin, dass Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022/​2023) zur Klarstellung wie folgt um einen weiteren Absatz ergänzt wird:

„Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,10 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.“

II.

Hiermit weisen wir ferner darauf hin, dass zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts) der Beschlussvorschlag über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts von Vorstand und Aufsichtsrat unterbreitet wurde. Der entsprechende Absatz 2 des Tagesordnungspunktes 9 lautet richtigerweise wie folgt:

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/​23 zu billigen.“

 

Im Übrigen bleibt es unverändert bei der am 8. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung der Einberufung. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.

 

Jena, im Februar 2024

Carl Zeiss Meditec AG

Der Vorstand

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