BRAIN Biotech AG – Bekanntmachung der Erklärung über die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

BRAIN Biotech AG

Zwingenberg

Bekanntmachung der Erklärung über
die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

 

Aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der BRAIN Biotech AG („Gesellschaft“) vom 8. März 2023 unter Tagesordnungspunkt 6 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 5 Mio., eingeteilt in untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen („Schuldverschreibungen“) im Nennbetrag von je EUR 1.000, auszugeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 8. März 2023 unter Tagesordnungspunkt 6 lit. b) Abschnitt (7) Satz 4 Punkt (iv) ausgeschlossen. Sämtliche Schuldverschreibungen wurden ausschließlich bei der MP Beteiligungs-GmbH platziert. Die Erklärung über die Ausgabe der Schuldverschreibungen ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt zur Hinterlegung eingereicht worden.

 

Zwingenberg, im März 2024

BRAIN Biotech AG

– Der Vorstand –

Comments are closed.