Blitz 23-852 AG – Bekanntmachungen der Gesellschaft nach § 20 Abs. 6 AktG (J J Beteiligungs GmbH hält mehr als ein Viertel der Aktien)

Blitz 23-852 Aktiengesellschaft

München

Bekanntmachungen der Gesellschaft nach § 20 Abs. 6 AktG

 

1.

J J Beteiligungs GmbH mit Sitz in München und Profirm Beteiligungs GmbH mit Sitz in München haben uns gemäß § 20 Abs. 5 i. V. m. § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihnen jeweils nicht mehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Blitz 23-852 AG (die „Gesellschaft„) gehören.

2.

Blitzstart Group Beteiligungs GmbH mit Sitz in München hat uns gemäß § 20 Abs. 5 i. V. m. § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört und sie nicht mehr mittelbar mit mehr als der Hälfte (Mehrheitsbeteiligung) am Kapital der Gesellschaft beteiligt ist.

3.

Blitzstart Holding AG mit Sitz in München hat uns gemäß § 20 Abs. 5 i. V. m. § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört und sie nicht mehr unmittelbar mit mehr als der Hälfte (Mehrheitsbeteiligung) am Kapital der Gesellschaft beteiligt ist.

4.

Prom12 Capital Fund I GmbH & Co. KG mit Sitz in München hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört. Darüber hinaus hat Prom12 Capital Fund I GmbH & Co. KG mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 3 AktG auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG eine Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört. Darüber hinaus hat Prom12 Capital Fund I GmbH & Co. KG gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG an der Gesellschaft unmittelbar gehört.

5.

PRIMEPULSE SE mit Sitz in München hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört. Darüber hinaus hat PRIMEPULSE SE gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

 

München, im Februar 2024

 

Sebastian Säuberlich

Vorstand

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