Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Mittwoch, den 17. April 2024, um 10:00 Uhr)

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft

Oberstdorf

ISIN DE000A3H3LW9

Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung am 17. April 2024

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Mittwoch, den 17. April 2024, um 10:00 Uhr

im Oberstdorf Haus, Großer Saal „Nebelhorn“,
Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

 

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/​23 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022/​23

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2022/​23 in Höhe von -2.058.220,44 EUR wie folgt zu verwenden:

EUR
Vortrag auf neue Rechnung -2.058.220,44
Bilanzverlust -2.058.220,44
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/​23

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022/​23 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01.11.2022 bis einschließlich 31.10.2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​23

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022/​23 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.11.2022 bis einschließlich 31.10.2023 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.04.2024 endet die Amtszeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Deshalb ist eine Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Satz 2, § 96 Abs. 1 Alternative 4 AktG, § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und nach § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die neue Amtszeit, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027/​2028 beschließt, folgende Herren wieder in den Aufsichtsrat zu wählen:

Heinrich Beerenwinkel
wohnhaft in Sonthofen
Mitglied des Vorstands der Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG

Dr. Dietrich Gemmel
wohnhaft in Stuttgart
Mitglied des Vorstands der Lechwerke AG

Klaus King
wohnhaft in Oberstdorf,
kommunaler Wahlbeamter, 1. Bürgermeister Markt Oberstdorf

Michael Lucke
wohnhaft in Wiggensbach
Geschäftsführer der Allgäuer Überlandwerk GmbH

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/​24

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

PENKE HEINZE GEHRING GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Morisse 1-3
87629 Füssen

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/​24 zu wählen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.

Soweit es sich daher nicht um Pflichtangaben handelt, erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis spätestens am sechsten Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Mittwoch, den 10. April 2024, bei unserer Gesellschaft unter folgender Adresse angemeldet haben:

Nebelhornbahn-AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Nebelhornstraße 67
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Anträge von Aktionären

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind an die folgende Adresse zu richten:

Nebelhornbahn-AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Nebelhornstraße 67
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden auf der Internetadresse

www.ok-bergbahnen.com/​hv-nbo-2024

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen der festgestellte Jahresabschluss samt Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022/​23 sowie die aktuelle Satzung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-nbo-2024

abrufbar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 1.352.000 auf den Namen lautende Stückaktien ausgegeben, die 1.352.000 Stimmrechte gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 1.352.000.

Für die Führung des Aktienregisters und die Durchführung der Hauptversammlung erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über ihre Aktionäre und/​oder über deren Bevollmächtigte. Dies geschieht im Rahmen gesetzlicher Pflichten und um den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Nebelhornbahn-AG verarbeitet die Daten als Verantwortliche unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/​oder deren Bevollmächtigten gemäß der DSGVO finden sich online unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-nbo-2024

und können unter den für die Anmeldung genannten Adressen auch in gedruckter Form angefordert werden.

 

Oberstdorf, im Februar 2024

Nebelhornbahn-AG

Der Vorstand

Comments are closed.