C.E. Noerpel AG – Bekanntmachung der beabsichtigten Verschmelzung der NABOS Beteiligungs AG

C.E. Noerpel AG

Ulm

Bekanntmachung der beabsichtigten Verschmelzung der NABOS Beteiligungs AG, Wien, Österreich,
auf die C.E. Noerpel AG, Ulm, Deutschland, zur Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft
mit der Firma C.E. Noerpel SE

Gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 2157/​2001 des Rates vom 08.10.2001 über das
Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) („SE-VO“), § 5 Satz 2 SEAG i.V.m. § 61 Satz 2 Var. 2 UmwG geben wir bekannt, dass beabsichtigt
ist, eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea bzw. SE) mit der Firma
C.E. Noerpel SE zu gründen, indem die NABOS Beteiligungs AG, eine Aktiengesellschaft
österreichischen Rechts mit Sitz in Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des
Handelsgerichts Wien unter FN 612749 b, nach dem Verfahren der Verschmelzung durch
Aufnahme gemäß Art. 17 Abs. 2 Satz 1 lit. a) SE-VO auf die C.E. Noerpel AG, eine Aktiengesellschaft
nach deutschem Recht mit Sitz in Ulm, eingetragen im Handelsregister der Amtsgerichts
Ulm unter HRB 747336, verschmolzen wird

Der Entwurf des Verschmelzungsplanes bzw. -vertrages ist zum Handelsregister der C.E.
Noerpel AG eingereicht sowie die in Art. 21 SE-VO genannten Angaben dem HandelsregisteÜber WordPress
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C.E. Noerpel AG – Bekanntmachung der beabsichtigten Verschmelzung der NABOS Beteiligungs AG

zur Bekanntmachung mitgeteilt worden und sind dort seit dem 27. Februar 2024 zum Abruf
bereitgestellt.

Für die C.E. Noerpel AG werden die folgenden Angaben gemäß Art. 21 lit. a) bis e)
der SE-VO bekannt gemacht:

a)

Rechtsform, Firma und Sitz der verschmelzenden Gesellschaften

C.E. Noerpel AG

Rechtsform: Aktiengesellschaft deutschen Rechts
Firma: C.E. Noerpel AG
Sitz: Ulm

NABOS Beteiligungs AG

Rechtsform: Aktiengesellschaft österreichischen Rechts
Firma: NABOS Beteiligungs AG
Sitz: Wien, Österreich
b)

Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/​151/​EWG genannten Urkunden
für jede der verschmelzenden Gesellschaften hinterlegt worden sind, sowie die Nummer
der Eintragung in das Register

C.E. Noerpel AG

Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 747336.

NABOS Beteiligungs AG

Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 612749 b.

c)

Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der C.E. Noerpel
AG gemäß Art. 24 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über
diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können

Zum Schutz der Interessen der Gläubiger der C.E. Noerpel AG findet gemäß Art. 24 Abs.
1 SE-VO deutsches Recht auf die Verschmelzung der NABOS Beteiligungs AG auf die C.E.
Noerpel AG Anwendung, wie dies bei einer Verschmelzung von deutschen Aktiengesellschaften
der Fall wäre, allerdings unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters
der Verschmelzung. Die Regelungen zum Gläubigerschutz im deutschen Recht finden sich
in §§ 22, 23 Umwandlungsgesetz (UmwG).

Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 SE-VO ist den Gläubigern der C.E.
Noerpel AG Sicherheit zu leisten, allerdings nur dann, soweit sie nicht Befriedigung
verlangen können. Den Anspruch auf Sicherheitsleistung haben Gläubiger nur, wenn sie
binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das
Register des Sitzes der C.E. Noerpel AG nach § 19 Abs. 3 UmwG i.V.m. Art. 28 SE-VO
bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden.
Die Eintragung der Verschmelzung ist durch das Registergericht von Amts wegen nach
§ 10 HGB i.V.m. Art. 28 SE-VO bekanntzumachen; dies erfolgt durch ihre erstmalige
Abrufbarkeit über das nach § 9 Abs. 1 HGB i.V.m. Art. 28 SE-VO bestimmte elektronische
Informations- und Kommunikationssystem (abrufbar unter: www.handelsregister.de). In
der Bekanntmachung der Eintragung sind die Gläubiger auf ihr Recht aus § 22 UmwG hinzuweisen.

Der Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der C.E. Noerpel AG jedoch
gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 SE-VO nur zu, wenn sie glaubhaft
machen, dass die Erfüllung ihrer Forderung durch die Verschmelzung gefährdet wird.
Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 SE-VO steht das Recht, Sicherheitsleistung
zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise
Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem
Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Für Anleihegläubiger der C.E. Noerpel AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options-
und Gewinnanleihen) sowie für Inhaber von Rechten, die kein Stimmrecht gewähren (sog.
Sonderrechte), würden ebenfalls die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte
gelten. Die C.E. Noerpel AG hat indes keine Anleihen oder Sonderrechte begeben.

Die speziellen Gläubigerschutzrechte der §§ 8, 13 SE-Ausführungsgesetz sind auf die
gegenständliche Verschmelzung zur Gründung der C.E. Noerpel SE nicht anzuwenden, weil
der künftige Sitz der SE in Deutschland liegen wird.

Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten
der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden.

C.E. Noerpel AG
z. Hd. Frau Christine Kamps
Ernst-Abbe-Straße 22
89079 Ulm, Deutschland

d)

Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der
C.E. Noerpel AG gemäß Art. 24 SE-VO

Die C.E. Noerpel AG hat nur einen Aktionär, nämlich die C. E. Noerpel SE & Co. Projekt-Logistik
KG, eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Ulm, Deutschland,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRA 2767. Deshalb existieren
keine Minderheitsaktionäre. Angaben zur Ausübung der Rechte von Minderheitsaktionären
erübrigen sich daher.

e)

Für die SE vorgesehene Firma und ihr künftiger Sitz

Die Firma der durch die Verschmelzung der NABOS Beteiligungs AG auf die C.E. Noerpel
AG gegründeten SE wird C.E. Noerpel SE lauten. Die C.E. Noerpel SE wird ihren Sitz
in Ulm haben.

 

Ulm, im März 2024

C.E. Noerpel AG

Der Vorstand

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