Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Frankfurt am Main
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden unsere Kommanditaktionäre zu der
außerordentlichen Hauptversammlung
der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien
ein, die
am 18. April 2024, 10:00 Uhr,
am Sitz der Gesellschaft
in Neue Mainzer Straße 32-36, 60311 Frankfurt am Main,
stattfindet.
Die außerordentliche Hauptversammlung wird einberufen, da eine Aktionärin Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die am 31. August 2023 unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 und 5 bis 7 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung erhoben hat.
Vor diesem Hintergrund sollen vorsorglich die von der Hauptversammlung am 31. August 2023 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 und 5 bis 7 gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt werden, um bereits vor Abschluss des möglicherweise länger andauernden gerichtlichen Verfahrens Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr sowie Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 Satz 1 AktG betreffend den am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 1 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit dem Inhalt:
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt. |
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2. |
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 Satz 1 i.V.m. § 254 Absatz 2 Satz 1 AktG betreffend den am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss der Hauptversammlung zur Verwendung des Bilanzgewinns Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 2 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit dem Inhalt:
wird gemäß § 244 Satz 1 in Verbindung mit § 254 Absatz 2 Satz 1 AktG bestätigt. |
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3. |
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 Satz 1 AktG betreffend den am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 3 gefassten Beschluss der Hauptversammlung zur Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 3 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit dem Inhalt:
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt. |
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4. |
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 Satz 1 AktG betreffend den am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss der Hauptversammlung zur Festlegung der Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 5 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit dem Inhalt:
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt. |
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5. |
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 Satz 1 i.V.m. § 251 Absatz 1 Satz 3 AktG betreffend den am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss der Hauptversammlung zu den Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 6 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit dem Inhalt:
wird gemäß § 244 Satz 1 in Verbindung mit § 251 Absatz 1 Satz 3 AktG bestätigt. |
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6. |
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 Satz 1 AktG betreffend den am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss der Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der am 31. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 7 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit dem Inhalt:
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt. |
Ausliegende Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft Neue Mainzer Straße 32 – 36, 60311 Frankfurt am Main, können ab dem Datum der Einberufung der Hauptversammlung folgende Unterlagen eingesehen werden:
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden. |
Adresse für die Übersendung eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Etwaige Anträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an: |
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Deutsche Immobilen Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien |
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. |
Frankfurt am Main, im März 2024
Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG
(persönlich haftende Gesellschafterin)
– Der Vorstand –