CHAMAELEON – Aktiengesellschaft für innovative Netzlösungen – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (am 25.04.2024 um 17:00 Uhr)

CHAMAELEON – Aktiengesellschaft für innovative Netzlösungen

Montabaur

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 25.04.2024

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 25.04.2024 um 17:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Chamaeleon AG stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023, des Lageberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss von 1.328.087,87 EUR wie folgt zu verwenden:

Dividendenausschüttung je Aktie 12,50 EUR
(mit Nichtbedienung der eigenen Aktien)
1.173.750,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 154.337,87 EUR
Jahresüberschuss 1.328.087,87 EUR
3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.

TEILNAHME

Nach § 20 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts die Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. Sofern der dritte Tag vor dem Tag der Hauptversammlung ein Sonnabend, ein Sonntag oder ein staatlich anerkannter Feiertag am Sitz der Gesellschaft ist, ist letzter Anmeldetag der dem dritten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung vorangehende Arbeitstag.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Es findet keine Wahl des Abschlussprüfers statt. Nach HGB § 316, Abs. (1) sind Lagebericht und Jahresabschluss der Gesellschaft nicht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen, da es sich nach HGB § 267, Abs. (1) um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt.

 

Montabaur, im März 2024

 

Der Vorstand

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