MARKGRÄFLER COUNTRY CLUB Freizeitanlagen – Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung ( am 22. April 2024, um 20.00 Uhr)

Markgräfler Country Club
Freizeitanlagen-Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft AG

Kandern

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur

Ordentlichen Hauptversammlung

der Markgräfler Country Club Freizeitanlagen-Betriebs-
und Verwaltungsgesellschaft AG mit Sitz in Kandern

am Montag, 22. April 2024, um 20.00 Uhr

im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Golfclubs Markgräflerland
im Burghof in 79539 Lörrach eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

a)

Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden

b)

Bericht des Vorstandes (Verwaltung, Finanzen)

2.

Bericht des Abschlussprüfers (LOEBA) für das Geschäftsjahr 2023

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der Satzung

§ 4 der aktuellen Satzung lautet wie folgt:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.719.245,00. Es ist eingeteilt in 2.879 Aktien im Nennwert von 55,00 EUR und 5.676 Aktien im Nennwert von 275,00 EUR.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Ausgabe neuer Namensaktien bis zum 30.06.2024 um insgesamt EUR 15.000,00 zu erhöhen.

Die Kapitalerhöhung kann einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen und/​oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 (Grundkapital und Aktien) nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.“

Da eine Kapitalerhöhung bis zum 30.06.2024 nicht erfolgen soll, ist § 4 der Satzung anzupassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Absätze 2 bis 4 des § 4 der Satzung zu streichen und § 4 damit wie folgt zu fassen:

„§ 4 Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.719.245,00. Es ist eingeteilt in 2.879 Aktien im Nennwert von 55,00 EUR und 5.676 Aktien im Nennwert von 275,00 EUR.“
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LOEBA Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lörrach, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

7.

Wahl der Aufsichtsräte

8.

Verschiedenes

Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtausübung

Aktionäre oder Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung teilnehmen, das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, müssen ihre Aktien vor Beginn der Hauptversammlung vorlegen und registrieren lassen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen oder schweizerischen Notar oder bei Ihrer Bank oder bei der Volksbank Dreiländereck eG erfolgen. Die Bescheinigung über die so erfolgte Hinterlegung ist zu Beginn der Hauptversammlung vorzulegen. Die Hinterlegungsbescheinigung muss den Vermerk tragen, dass die Aktien bis zum Schluss der Hauptversammlung in Verwahr bleiben.

Mitglieder, die lediglich einen Zeichnungsschein besitzen, können an der Hauptversammlung teilnehmen, verfügen jedoch über kein Stimmrecht und Antragsrecht.

Wir bitten Sie um frühzeitiges Erscheinen, da Sie Ihre Aktien am Eingang vorlegen müssen und dementsprechend Ihre Stimmkarte erhalten.

 

Kandern, 20.03.2024

Markgräfler Country Club AG

Der Vorstand

Comments are closed.