HOMAG Group AG – Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Homag Group AG

Landgericht Stuttgart

Aktenzeichen 31 O 15/​24 KfH AktG

Der Betriebsrat der HOMAG GmbH hat eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Homag Group AG, Homagstraße 3-5, 72296 Schopfloch (Handelsregister AG Stuttgart, HRB 440649), beantragt.

Er begehrt sinngemäß festzustellen, dass der Aufsichtsrat der Homag Group AG entgegen der Bekanntmachung des Vorstands gem. § 97 Abs. 1 AktG im Bundesanzeiger vom 12.02.2024 auch weiterhin nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes zusammenzusetzen sei. Die nach §§ 99 Abs. 2 Satz 2, 98 Abs. 2 AktG Anhörungsberechtigten, insbesondere der Vorstand, jedes Mitglied des Aufsichtsrats, die nach § 98 Abs. 2 AktG antragsberechtigten Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften können zu dem Antrag bis 30.04.2024 Stellung nehmen.

Stellungnahmen sind unter Angaben des obigen Aktenzeichens beim Landgericht Stuttgart einzureichen. Von einer gesonderten Beiladung der Anhörungsberechtigten sieht das Gericht ab.

Landgericht Stuttgart, Verfügung vom 12.03.2024, 31. Kammer für Handelssachen.

 

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