National-Bank Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2024 ( am 15. Mai 2024, 10:00 Uhr)

NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft

Essen

– Wertpapier-Kenn-Nr. 808 150 –
– ISIN DE0008081506 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2024, 10:00 Uhr, in der Philharmonie Essen, Huyssenallee 53, 45128 Essen, laden wir Sie herzlich ein. Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen. Für die Zusammenkunft haben wir folgende Tagesordnung vorgesehen:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 13.478.400,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,90 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und einen etwa verbleibenden Restbetrag in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

Der Vorschlag wird durch die Beträge für die Ausschüttung und die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen konkretisiert, wenn die Zahl der eigenen und damit nicht dividendenberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Hauptversammlung feststeht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine Satzungsanpassung analog zur Änderung des § 123 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz

Zur Anpassung von § 123 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz an Artikel 1 Nummer 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 der Kommission vom 3. September 2018 ist die nationale Vorschrift mit Wirkung zum 15. Dezember 2023 dahingehend geändert worden, dass die bisherige, auch in der Satzung der NATIONAL-BANK enthaltene Definition des maßgeblichen Stichtags für den Nachweis des Anteilsbesitzes („Beginn des 21. Tages vor der Versammlung“) durch „Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung“ ersetzt worden ist. Eine materielle Änderung der Frist ist hiermit nicht verbunden, da laut Gesetzesbegründung der Geschäftsschluss um 24:00 Uhr ist. Für die NATIONAL-BANK als nicht börsennotierte Gesellschaft ist diese Vorschrift nicht verpflichtend, gleichwohl ist ein Gleichlauf der Satzung mit den gesetzlichen Vorgaben angezeigt.

Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen:

§ 16 Abs. 2 Satz 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

„Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine Bescheinigung des Depot führenden Kreditinstituts in Textform, die sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung bezieht, zu erbringen.“

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern; davon sind nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1 Abs. 1 Ziffer 1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz drei Mitglieder Vertreter der Arbeitnehmer.

Der nachfolgende Wahlvorschlag des Aufsichtsrates stützt sich auf die Empfehlung des Präsidialausschusses und strebt die Erfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils an. Der Aufsichtsrat geht auch nach Rücksprache mit den Kandidaten davon aus, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit werden aufbringen können.

Die Amtszeit der von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Klaus Engel, Bernd Franken und Friedrich P. Kötter endet turnusmäßig mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Prof. Dr. Klaus Engel steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

6.1

Bernd Franken, wohnhaft in Düsseldorf, Geschäftsführer, Nordrheinische Ärzteversorgung, Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Düsseldorf, und

6.2

Friedrich P. Kötter, wohnhaft in Essen, Verwaltungsrat der Kötter Unternehmensgruppe, Essen,

wiederzuwählen sowie

6.3

anstelle von Prof. Dr. Klaus Engel

Michael Häger, wohnhaft in Düsseldorf, Wirtschaftsprüfer, ehemaliger Vorsitzender des Vorstandes, Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,

zum Mitglied des Aufsichtsrates bis zum Ende der im Jahr 2027 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung zu wählen.

Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Personen sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder je als Einzelwahl durchzuführen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Gemäß Art. 17 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/​2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/​909/​EG der Kommission („EU-Abschlussprüferverordnung“) darf das Mandat eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft die Höchstlaufzeit von zehn Jahren nicht überschreiten. Nachdem die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, erstmals den Jahresabschluss 2014 und seitdem ununterbrochen die Jahresabschlüsse bis 2023 geprüft hat, ist die NATIONAL-BANK verpflichtet, den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wechseln.

Auf der Grundlage eines gemäß Artikel 16 EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Risiko- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 entweder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, oder die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, vorzuschlagen. Dabei hat der Risiko- und Prüfungsausschuss eine begründete Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, ausgesprochen.

Ergänzend hat der Risiko- und Prüfungsausschuss erklärt, dass seine Empfehlungen an den Aufsichtsrat frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.

Gestützt auf die Empfehlung des Risiko- und Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

Weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6
zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der NATIONAL-BANK, ihren Organen oder einem wesentlich an ihr beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgeblich ansehen würde.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Bernd Franken, Geschäftsführer der Nordrheinischen Ärzteversorgung, Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Düsseldorf, ist, die über einen Spezialfonds indirekt Aktien sowie nachrangige Schuldscheindarlehen der NATIONAL-BANK hält und Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Immobiliendarlehen zur NATIONAL-BANK unterhält.

Bernd Franken

Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat

Seit 2014 Nordrheinische Ärzteversorgung, Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein,
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Geschäftsführer
2008 – 2013 Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen
Deutschlands, Anstalt des öffentlichen Rechts
Mitglied des Vorstandes, Ressort Kapitalanlage,
ab September 2010 Vorstandssprecher
2000 – 2008 Bistum Trier, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Ordinariatsdirektor, Hauptabteilung Finanzen
1993 – 2000 MTG Malteser Trägergesellschaft gGmbH
Abteilungsleiter Finanzen/​Controlling
1988 – 1993 Andersen Consulting GmbH
Prokurist

Ausbildung

1984 – 1985 Claremont Colleges & Graduate School, Claremont, California, USA
Economics, Organization, Organizational Psychology
1981 – 1987 Studium der Betriebswirtschaftslehre, Schwerpunkt Banken und
Operations Research an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster,
Abschluss als Diplom-Kaufmann

Besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der NATIONAL-BANK

Bernd Franken trat 1988 nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre in die Andersen Consulting GmbH ein, wo er Banken, Finanzdienstleister und Kreditkartenunternehmen beriet. Von 1993 bis 2000 hat er bei der MTG Malteser Trägergesellschaft gGmbH als Abteilungsleiter Finanzen/​Controlling das Controlling für 20 stationäre Einrichtungen aufgebaut und die Finanzdispositionen aller Malteser Gesellschaften in Deutschland sowie die Holdingstruktur der Malteser verantwortet. Von 2000 bis 2008 war er beim Bistum Trier unter anderem zuständig für den Bistumshaushalt einschließlich der Kapitalanlage, das Rechnungswesen sowie für die Haushalte der Kirchengemeinden. Von 2001 bis 2014 hat er als Mitglied, ab 2010 als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Pax Bank eG, Köln, vielfältige und langjährige Erfahrungen als Aufsichtsrat, als Vorsitzender des dortigen Prüfungsausschusses und als Mitglied in weiteren Aufsichtsratsausschüssen gesammelt. Von 2008 bis 2013 hat Bernd Franken die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands als Mitglied des Vorstandes mit dem Ressort Kapitalanlage, ab September 2010 als Sprecher des Vorstandes, geleitet. Seit 2014 ist er Geschäftsführer der Nordrheinischen Ärzteversorgung, Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er ist seit dem 29. Juni 2020 Mitglied des Aufsichtsrates der NATIONAL-BANK und außerdem seit dem 24. Juni 2022 Vorsitzender des Projektausschusses Kernbank.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Bernd Franken ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Friedrich P. Kötter

Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat

2015 Bestellung zum Verwaltungsrat der KÖTTER Unternehmensgruppe
1999 Bestellung zum Geschäftsführer weiterer Firmen innerhalb der KÖTTER Unternehmensgruppe
1997 Bestellung zum Geschäftsführer der KÖTTER Security, Hamburg
1994 Bestellung zum Geschäftsführer der KÖTTER Holding International GmbH
1983 Eintritt in die KÖTTER Unternehmensgruppe

Ausbildung

1988 – 1994 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster,
Abschluss als Diplom-Kaufmann

Besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der NATIONAL-BANK

Friedrich P. Kötter trat nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre 1994 in die Geschäftsführung der KÖTTER Unternehmensgruppe ein. Seit November 2015 führt der Diplom-Kaufmann als Vorsitzender des Verwaltungsrates die KÖTTER Unternehmensgruppe, einer der größten Sicherheitsdienstleister in Deutschland. Friedrich P. Kötter ist seit dem 9. Mai 2018 Mitglied des Aufsichtsrates der NATIONAL-BANK und außerdem seit dem 12. Mai 2021 Mitglied des Risiko- und Prüfungsausschusses.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

JOBLINGE gAG Ruhr

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Friedrich P. Kötter ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Michael Häger

Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat

10/​2023 Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis
2019 – 2023 Vorsitzender des Vorstandes, Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
2010 Mitglied des Vorstandes, Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1987 Eintritt in die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(vormals Warth & Klein Grant Thornton AG)

Ausbildung

1982 – 1987 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Köln
Abschluss als Diplom-Kaufmann
1979 – 1981 Deutsche Bank AG
Ausbildung zum Bankkaufmann

Besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der NATIONAL-BANK

Michael Häger trat 1987 nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann und einem anschließenden Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Wirtschaftsprüfung, Steuerlehre und Steuerrecht bei der Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer der zehn größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland, ein. Im Jahr 2010 wurde er zum Mitglied, im Jahr 2019 bis September 2023 zum Vorsitzenden des Vorstandes der Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Seit Oktober 2023 ist Michael Häger Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis. Seit 2021 ist er Mitglied des Aufsichtsrates der Rheinwohnungsbau GmbH, Düsseldorf, seit 2023 Mitglied des Aufsichtsrates der GROB-WERKE GmbH & Co. KG, Mindelheim, sowie des Verbunds Katholischer Kliniken Düsseldorf gGmbH, Düsseldorf. Außerdem ist er seit 2022 Mitglied des Beirats der Wirtschaftsprüferkammer, Berlin. Von Oktober 2019 bis September 2023 war er Mitglied des Wirtschaftsbeirats der Stadtsparkasse Düsseldorf.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Michael Häger ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

GROB-WERKE GmbH & Co. KG

Rheinwohnungsbau GmbH

Verbund Katholischer Kliniken Düsseldorf gGmbH

Teilnahme an der Hauptversammlung

Unterlagen

Der Inhalt dieser Einberufung, die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab dem Zeitpunkt der Einberufung in den Geschäftsräumen unserer Zentrale zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Die genannten Unterlagen können auch während der Hauptversammlung vor Ort eingesehen werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen voraus, dass Sie sich bei unserer NATIONAL-BANK anmelden. Die Anmeldung muss uns in Textform bis spätestens am Mittwoch, dem 8. Mai 2024, 24:00 Uhr, unter der Adresse NATIONAL-BANK AG, Abteilung Services, Theaterplatz 8, 45127 Essen oder per E-Mail an hauptversammlung@national-bank.de zugehen.

Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, sich nach einer Registrierung online über unser Aktionärsportal anzumelden (www.national-bank.de à Auswahlbox „Direkteinstieg“ à „Aktionärsportal“). Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Dazu ist ein in Textform erstellter Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung („Nachweisstichtag“), also Mittwoch, den 24. April 2024, 00:00 Uhr, beziehen. Dieser Nachweis muss unserer NATIONAL-BANK bis spätestens 8. Mai 2024, 24:00 Uhr unter der zuvor genannten Adresse zugehen.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zu unserer NATIONAL-BANK gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Spätere Verkäufe oder Zuerwerbe von Aktien wirken sich hierauf nicht aus. Sie sind zulässig.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für unsere Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte als Aktionär im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die NATIONAL-BANK verarbeitet Ihre Daten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie unter www.national-bank.de à „Über uns“ à „Hauptversammlung“.

Rechte der Aktionäre

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Sie können uns Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Von uns bekanntzumachende Gegenanträge müssen von Ihnen mit einer Begründung versehen werden. Richten Sie Ihre Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstigen Anfragen zur Hauptversammlung bitte an die NATIONAL-BANK AG, Abteilung Services, Theaterplatz 8, 45127 Essen. Eine Übermittlung per E-Mail an hauptversammlung@national-bank.de ist ebenfalls möglich.

Wir werden Ihre zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge mit Angabe Ihres Namens sowie bekanntzumachende Begründungen unter www.national-bank.de à „Über uns“ à „Hauptversammlung“ veröffentlichen. Dabei werden die bis Dienstag, den 30. April 2024, 24:00 Uhr, bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen von Aufsichtsrat und Vorstand werden ebenfalls unter dieser Adresse elektronisch veröffentlicht.

Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Sie können Ihr Stimmrecht in unserer Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut (also auch durch die NATIONAL-BANK), eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person Ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen Sie sich unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der NATIONAL-BANK bedürfen, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere gesetzlich gleichgestellte Person oder Institution erteilt werden, der Textform. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann zum Beispiel dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Die Eintrittskarte, die Ihnen nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, enthält ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht. Bevollmächtigen Sie mehr als eine Person, so können wir einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wenn Sie unsere NATIONAL-BANK bevollmächtigen möchten, verwenden Sie bitte das dieser Einberufung beigefügte Vollmachtsformular. Sie können uns auch elektronisch über unser Aktionärsportal eine Vollmacht sowie Weisungen erteilen.

Auskunftsrecht

Jeder Aktionär hat auf Verlangen in der Hauptversammlung das Recht, vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten unserer NATIONAL-BANK zu erhalten, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen unserer NATIONAL-BANK zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung geltend zu machen.

Essen, den 15. März 2024

DER VORSTAND

 

Informationen nach § 125 Abs. 1 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG, Art. 4 Abs. 1, Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212

Art der Angabe Beschreibung
A. Inhalt der Mitteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses Ordentliche Hauptversammlung der NATIONAL-BANK AG
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 GMETNAAG0524
2. Art der Mitteilung § 125 Akt – Einberufung der Hauptversammlung
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: NEWM
B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN ISIN DE0008081506
2. Name des Emittenten NATIONAL-BANK AG
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung 15. Mai 2024
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20240515
2. Uhrzeit der Hauptversammlung 10:00 Uhr (MESZ)
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20240515, 08:00 UTC
3. Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: GMET
4. Ort der Hauptversammlung Philharmonie Essen, Huyssenallee 53, 45128 Essen
5. Aufzeichnungsdatum 23.04.2024, 24:00 Uhr (MESZ) /​ 22:00 Uhr (UTC)
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20240423
6. Uniform Resource Locator (URL) www.national-bank.de/​hauptversammlung2024
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