Thermomess Wärmemessdienst AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (mehr als der vierte Teil der Aktien gehört Thermomess Wärmemessdienst AG)

Thermomess Wärmemessdienst AG

Wasserburg a. Inn

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Officium GmbH, München, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Thermomess Wärmemessdienst AG gehört.

Die Officium GmbH, München, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Thermomess Wärmemessdienst AG gehört.

Die Officium Holding GmbH, München, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Thermomess Wärmemessdienst AG gehört, da ihr die unmittelbare Beteiligung der Officium GmbH an der Thermomess Wärmemessdienst AG, die mehr als dem vierten Teil der Aktien der Gesellschaft entspricht, zuzurechnen ist, weil sie eine Mehrheitsbeteiligung an der Officium GmbH hält (§ 16 Abs. 4 AktG).

Die Officium Holding GmbH, München, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Thermomess Wärmemessdienst AG gehört, da ihr die unmittelbare Mehrheitsbeteiligung der Officium GmbH an der Thermomess Wärmemessdienst AG zuzurechnen ist, weil sie ihrerseits eine Mehrheitsbeteiligung an der Officium GmbH hält (§ 16 Abs. 4 AktG).

Die Pearl Bidco GmbH, Hamburg, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Thermomess Wärmemessdienst AG gehört, da ihr die unmittelbare Beteiligung der Officium GmbH an der Thermomess Wärmemessdienst AG, die mehr als dem vierten Teil der Aktien der Gesellschaft entspricht, zuzurechnen ist, weil sie eine Mehrheitsbeteiligung an der Officium Holding GmbH hält, die ihrerseits mit Mehrheit an der Officium GmbH beteiligt ist (§ 16 Abs. 4 AktG).

Die Pearl Bidco GmbH, Hamburg, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Thermomess Wärmemessdienst AG gehört, da ihr die unmittelbare Mehrheitsbeteiligung der Officium GmbH an der Thermomess Wärmemessdienst AG zuzurechnen ist, weil sie ihrerseits eine Mehrheitsbeteiligung an der Officium Holding GmbH hält, die ihrerseits mit Mehrheit an der Officium GmbH beteiligt ist (§ 16 Abs. 4 AktG).

 

Wasserburg a. Inn, im März 2024

Thermomess Wärmemessdienst AG

Der Vorstand

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