AGRAVIS RAIFFEISEN AG
Münster
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
der AGRAVIS Raiffeisen AG
am Dienstag, 14. Mai 2024, um 10:00 Uhr
im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland (MCC)
Albersloher Weg 32, 48155 Münster
Tagesordnung
1. |
Eröffnung und Begrüßung |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, der Lageberichte zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss, des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023 sowie Bericht über die geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 und in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2024 |
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3. |
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023 Nach Vornahme der Abschreibungen auf das Anlagevermögen, der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Umlaufvermögen sowie der Bildung der notwendigen Rückstellungen verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 14.733.606,65 Euro. Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich unter Einbeziehung der Zuweisung in die gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 737.000,00 Euro sowie unter der Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus 2022 in Höhe von 790.524,83 Euro ein Bilanzgewinn von 14.787.131,48 Euro. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 die
zu wählen. |
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7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 2 MitbestG i. V. m. § 14 der Satzung aus je zehn Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Das Amt der nachfolgenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung:
Der Aufsichtsrat schlägt in Abstimmung mit dem Beirat der Hauptversammlung vor, für die kommende Amtszeit folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:
Weiterhin schlägt der Aufsichtsrat vor, nachstehend aufgeführte, an das jeweilige Mandat gebundene Ersatzmitglieder für folgende Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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8. |
Wahlen zum Beirat Kandidaten für die Zuwahl bzw. die Wiederwahl in den Beirat werden gemäß § 19 Abs. (1) der Satzung von den Aktionären unter Berücksichtigung regionaler Gesichtspunkte vorgeschlagen und von der Hauptversammlung gewählt. Das Amt der nachfolgenden Beiratsmitglieder endet mit Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Personen für die kommende Amtszeit in den Beirat zu wählen:
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9. |
Verschiedenes |
Anmerkungen:
Anmeldung zur Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Maßgeblich sind die Eintragungen zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung. Alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung individuelle Zugangsdaten, bestehend aus Aktionärsnummer und Passwort, womit sie sich im Hauptversammlungsportal unter folgender Internetadresse zur Hauptversammlung einloggen und anmelden können:
https://www.agravis.de/hv
Die Ausübung des Stimmrechts erfolgt ausschließlich in Präsenz und nicht über das Portal.
Sollten Aktionäre keine postalische Einladung mit entsprechenden Zugangsdaten erhalten haben, können diese sich unter Angabe von Aktionärsnummer, Name, Adresse (und bei natürlichen Personen Geburtsdatum) unter der folgenden E-Mail-Adresse melden:
AGRAVIS@linkmarketservices.eu
Vollmachten bedürfen gemäß § 20 Abs. (4) Satz 1 der Satzung der AGRAVIS
Raiffeisen AG der Textform, das heißt, sie können insbesondere digital auf dem Hauptversammlungsportal oder per E-Mail erteilt werden. Vollmachten können auch schriftlich (handschriftlich unterzeichnet) erteilt werden. Die Vorlage der Vollmacht hat spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft zu erfolgen (§ 20 Abs. (4) der Satzung). Erläuterungen zur Hauptversammlung sowie Einzelheiten und Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären mit Zusendung der Einladung mitteilen.
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung können gerichtet werden an
AGRAVIS Raiffeisen AG
– Vorstand –
Industrieweg 110
48155 Münster
Hinweis zum Datenschutz
Der Schutz persönlicher Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich und kompakt zusammengefasst.
Unsere Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse: https://www.agravis.de/de/ueber-agravis/datenschutzerklaerung zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Münster, im April 2024
AGRAVIS Raiffeisen AG
Der Vorstand