Neufang Brauerei- Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am 15. Mai 2024, um 14.00 Uhr)

Neufang Brauerei- Aktiengesellschaft

Saarbrücken

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, dem 15. Mai 2024, um 14.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft
in Saarbrücken, Dudweiler Landstraße 9,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

I.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Neufang Brauerei Aktiengesellschaft zum 30. September 2023 und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022/​2023

II.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung zu erteilen.

III.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung zu erteilen.

IV.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 15.05.2024.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat aus drei Personen zu bestehen, die von der Hauptversammlung gewählt werden (§ 12 Abs. 1 der Satzung). Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wahl der folgenden Personen vor:

1.

Priv.-Doz. Dr. Harry Kolles, Saarbrücken
Konsiliararzt und Geschäftsführer

2.

Lothar Kress, Martinshöhe
Dipl.-Betriebswirt (FH)

3.

Ursula Comont, Erbes-Büdesheim
Kfm. Angestellte

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 22 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehend genannten Hinterlegungsstelle ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Hinterlegungsstelle ist:

ifms GmbH
Sulzbachstr. 39-41
66111 Saarbrücken

Die Hinterlegung muss spätestens bis zum 10. Mai 2024 erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 13. Mai 2024 bei der Gesellschaft einzureichen.

Anforderungen von Eintrittskarten sowie Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sind unter folgender Anschrift an die Gesellschaft zu richten:

Neufang Brauerei AG
Dudweiler Landstraße 9
66123 Saarbrücken
Email: neufang@neufang.de

Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung finden Sie auch unter

www.neufang.de

 

Saarbrücken, im April 2024

NEUFANG BRAUEREI AG

Der Vorstand

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