IDEA AG – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2023

IDEA AG

München

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2023

 

Wir laden hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zu der am 18. Oktober 2023 um 12:00 Uhr in den Räumen der Kanzlei GLNS Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Karolinen Karree, Karlstraße 10, 80333 München, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein.

I.
Tagesordnung

 

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022, einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der IDEA AG, c/​o Acconsis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schloßschmidstraße 5, 80639 München, Deutschland, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und werden auf Anfrage unverzüglich kostenfrei an die Aktionäre versandt. Ferner werden die vorstehend genannten Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort auch näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Daher ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss der Hauptversammlung zu fassen.

 

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

 

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

 

4. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß §§ 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 12 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Derzeit sind drei Aufsichtsratsmitglieder im Amt. Sie wurden bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Ihre Amtszeit endet daher mit Ablauf der Hauptversammlung, zu der hiermit eingeladen wird.

Die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats soll satzungsgemäß bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, erfolgen. Das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a) Herrn Dr. Rainer Surkow, Diplom-Biotechnologe, Geschäftsführer der AQUIS Consulting GmbH in Schkeuditz, wohnhaft in Schkeuditz, Deutschland,

b) Herrn Joachim Hofsähs, selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Berlin, und

c) Herrn Dr. Jörg Neermann, Berater der Vorwerk Ventures, wohnhaft in München, Deutschland,

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. Oktober 2023 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Bestellung erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der insoweit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Es ist beabsichtigt, die Wahl im Wege der Einzelwahl eines jeden Aufsichtsratskandidaten durchzuführen. Herr Dr. Rainer Surkow, Herr Joachim Hofsähs und Herr Dr. Jörg Neermann haben bereits im Vorfeld erklärt, dass sie jeweils für den Fall ihrer Wahl in den Aufsichtsrat die Wahl annehmen werden.

 

 

II.
Freiwillige Hinweise zur Vertretung

Ein Aktionär, der nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnimmt, kann sich nach Maßgabe des § 18 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft vertreten lassen.

 

München, im September 2023

IDEA AG

Der Vorstand

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