ifa systems AG – Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung

ifa systems AG

Frechen

Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 249295 eingetragene arkandus GmbH mit Sitz in Peißenberg als übertragenden Rechtsträger auf ihre alleinige Gesellschafterin, die ifa systems AG mit dem Sitz in Frechen als übernehmenden Rechtsträger nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes, insbesondere nach den Bestimmungen der Konzernverschmelzungen nach § 62 UmwG, zu verschmelzen.

Wir weisen unsere Aktionäre und Aktionärinnen auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG). Wir weisen jedoch darauf hin, dass die ordentliche Hauptversammlung der
ifa systems AG am 29.05.2024 die Beschlussfassung über die Zustimmung der
ifa systems AG zu vorbezeichneter Verschmelzung auf ihrer Tagesordnung hat. Auf die im Bundesanzeiger diesbezüglich veröffentlichte Hauptversammlungseinladung wird verwiesen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

15. April 2024

 

Der Vorstand

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