Siemens Healthineers AG – Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Siemens Healthineers AG

München

WKN SHL 100 /​ ISIN DE000SHL1006

Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 18. April 2024 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Siemens Healthineers AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 1.378.216.818,94 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,95 je
dividendenberechtigte Stückaktie für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2023:
EUR 1.062.734.514,50
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 315.482.304,44

Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 1.118.667.910 Aktien für das Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigt, unter Berücksichtigung von 9.332.090 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind.

Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ab dem 23. April 2024 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags sowie ggf. der Kirchensteuer entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionärinnen/​Aktionären, die ihrer Depotbank eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sog. Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionärinnen/​Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

München, im April 2024

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand

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