KPS AG – Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

KPS AG

Unterföhring

– ISIN DE000A1A6V48 –
– ISIN DE000A4BGGZ9 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts)

Der Vorstand der KPS AG, Unterföhring („Gesellschaft“), hat am 11. März 2024 mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag unter teilweiser Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 beschlossenen Ermächtigung gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital 2021) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 37.412.100,00 um EUR 3.741.200,00 auf EUR 41.153.300,00 durch Ausgabe von 3.741.200 neuen auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Oktober 2023 gegen Bareinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 5 Abs. 4 Satz 3 der Satzung mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde im Rahmen einer Privatplatzierung platziert und in voller Höhe gezeichnet. Ihre Durchführung wurde am 18. März 2024 im Handelsregister eingetragen.

 

Unterföhring, im April 2024

KPS AG

Der Vorstand

 

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