ConVista Consulting AG – 21. ordentliche Hauptversammlung ( am 14. Juni 2024, um 16:00 Uhr)

ConVista Consulting AG

Köln

ISIN DE 0001362622

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der

21. ordentlichen Hauptversammlung,

die am

Freitag, den 14. Juni 2024, um 16:00 Uhr

am Sitz der Gesellschaft:

Im Zollhafen 15/​17, 50678 Köln,

stattfinden wird.

TAGESORDNUNG

der 21. ordentlichen Hauptversammlung der ConVista Consulting AG
am Freitag, dem 14.6.2024, um 16:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft, Im Zollhafen 15/​17, 50678 Köln

1.

Wahl des Vorsitzenden der Hauptversammlung

Sofern der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter den Vorsitz der Hauptversammlung nicht ausüben, ist der Vorsitzende der Hauptversammlung gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft durch die Hauptversammlung zu wählen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für diesen Fall vor, Herrn Marcus Anlauf zum Vorsitzenden der Hauptversammlung zu wählen.

2.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses der ConVista Consulting AG zum 31.12.2023 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2023 nebst zusammengefasstem Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die vorstehend genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (siehe Tagesordnungspunkt 3) lagen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Kölner Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 15.096.956,70 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung eine Dividende von EUR 11,36 je dividendenberechtigter Aktie
(992.054 dividendenberechtigte Aktien):
EUR 11.269.733,44
Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung: EUR 3.827.223,26

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft am 21.4.2024 gehaltenen 7.946 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung je dividendenberechtigter Aktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.

Die Dividenden sind am 12.07.2024 zur Auszahlung fällig.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.

6.

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, als Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsräte endet mit Ablauf der kommenden Hauptversammlung. Daher steht eine Neuwahl an. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Matthias Tomann, Unternehmer, Nürnberg, Herrn Tim Tomann, Investment Manager, München, sowie Herrn Oliver Kewes, Unternehmensberater, Rösrath, als Vertreter der Aktionäre für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB); sie muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Eine Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt nicht.

Die Anmeldung muss bis zum Ablauf des Dienstags, den 11.6.2024 (24:00 Uhr) erfolgen.

Die Anmeldung kann wie folgt an die Gesellschaft gerichtet werden:

per E-Mail an: HV2024@convista.com

postalisch unter folgender Adresse: ConVista Consulting AG, Rechtsabteilung, Im Zollhafen 15/​17, 50678 Köln, Deutschland.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit von Freitag, dem 07.06.2024, bis einschließlich Freitag, dem 14.06.2024, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Freitag, dem 07.06.2024.

Der Handel mit Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter verfügen.

Stimmrechtsvertretung; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen ist eine form- und fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.

Wird die Vollmachterteilung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärt, ist die Bevollmächtigung der Gesellschaft nachzuweisen. Dies kann derart erfolgen, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis kann auch bereits im Vorfeld erbracht werden. Die hierfür verwendbaren Übermittlungswege entsprechen denen, die für die Anmeldung zur Verfügung stehen.

Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den genannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Kreditinstitute oder sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären wie in den Vorjahren an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und sich von diesen in der Hauptversammlung bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den erteilten Weisungen abzustimmen. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insoweit der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Die Erteilung und der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform und können auf den für die Anmeldung zur Verfügung stehenden Übermittlungswegen erfolgen. Die Möglichkeit zur Übermittlung per E-Mail besteht bis zum Ende der Generaldebatte. Bei Verwendung anderer Übermittlungswege müssen Vollmacht und Weisungen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 12. Juni 2024 bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Hinweise zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung werden im Zuge der Anmeldung und auf Anfrage auch im Vorfeld mitgeteilt.

Die Einberufung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

 

Köln, im April 2024

ConVista Consulting AG

Der Vorstand

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