Traumhaus AG
Wiesbaden
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Herr Otfried Sinner, Büdingen-Düdelsheim, hat gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm nicht länger mehr als der vierte Tell der Aktien und damit auch keine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 16 Abs. 1 AktG an der Traumhaus AG gehören.
Die SAENTIS Equity GmbH mit Sitz in Mainz hat gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 u. 2, Abs. 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 16 Abs. 1 AktG an der Traumhaus AG gehören.
Die SAENTIS Family Office GmbH mit Sitz in Mainz hat gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 u. 2, Abs. 4 i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr ihr sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 16 Abs. 1 AktG an der Traumhaus AG gehören, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der SAENTIS Equity GmbH unmittelbar gehaltenen Aktien an der Traumhaus AG zuzurechnen sind.
Wiesbaden, im April 2024
Traumhaus AG
– Der Vorstand –