Beteiligungen im Baltikum Aktiengesellschaft – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung ( am 20.06.2024, um 10:00 Uhr)

Beteiligungen im Baltikum AG

Rostock

WKN 520420
ISIN: DE0005204200

WKN A3E5CW
ISIN: DE000A3E5CW6

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 20.06.2024, um 10:00 Uhr

Hotel Riu Plaza Berlin, Martin-Luther-Str. 1, 10777 Berlin,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 09:45 Uhr.

TAGESORDNUNG

TOP 1

Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung der Satzung

Der Vorstand und die Aufsichtsräte schlagen vor zu beschließen:

§ 1 Abs. 1 der Satzung wird aufgehoben und wir folgt neu gefasst.

§ 1 Abs. 1 der Satzung lautet bisher wie folgt:

„1. Die Gesellschaft führt die Firma „Beteiligungen im Baltikum Aktiengesellschaft“

§ 1 Abs. 1 der Satzung lautet zukünftig wie folgt:

„1. Die Gesellschaft führt die Firma Magarac Aktiengesellschaft“

TOP 2

Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung der Satzung

Der Vorstand und die Aufsichtsräte schlagen vor zu beschließen:

§ 2 Abs. 1 der Satzung wird aufgehoben und gestrichen.

§ 2 Abs. 1 der Satzung lautet bisher wie folgt und wir aufgehoben:

„Gegenstand des Unternehmens ist die Eingehung von Kapitalbeteiligungen vornehmlich in den Staaten Estland, Lettland, Litauen, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen jeder Rechtsform und aller Wirtschaftszweige sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien. Ausgeschlossen sind Geschäfte nach dem Paragraphen eines des Kreditwesengesetzes (§ 1 KWG) und des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).“

§ 2 Abs. 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

„2.

Gegenstand des Unternehmens ist die Eingehung von Kapitalbeteiligungen, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen jeder Rechtsform und aller Wirtschaftszweige sowie der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien. Ausgeschlossen sind Geschäfte nach dem Paragraphen eins des Kreditwesengesetzes (§ 1 KWG) und des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Weiter ist Gegenstand des Unternehmens der Handel, Erwerb und halten von physischen Edelmetallen aller Art.“

Unverbindliche Teilnahmehinweise

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

§ 12 der Satzung lautet wie folgt:

1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen innerhalb der sich aus Absatz 2 ergebenden Frist während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

2.

Die Hinterlegung hat bis zum Ablauf des 5. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung zu geschehen. Fällt der letzte Tag der Hinterlegung auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft staatlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so hat die Hinterlegung spätestens an dem jeweils nachfolgenden Werktag zu erfolgen. Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer von der Gesellschaft bestellten Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken oder Stellen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank muss die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung (Hinterlegungsschein) spätestens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft eingegangen sein.

3.

Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Gesellschaft kann bestimmen, dass Vollmachten mittels elektronischer Medien oder per Telefax erteilt werden können und die Art der Erteilung im Einzelnen regeln.

Beteiligungen im Baltikum AG
Kirchstraße 4/​1
89551 Königsbronn-Zang
Telefax: 07321 /​ 2748836

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:

Beteiligungen im Baltikum AG
Kirchstraße 4/​1
89551 Königsbronn-Zang
Telefax: 07321 /​ 2748836

Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. werden im Internet unter

www.baltikum-ag.de

im Bereich „Investor Relations“ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Anschrift und weitere Informationen der Gesellschaft unter folgender Verwaltungs- und Geschäftsanschrift:

Beteiligungen im Baltikum AG
Kirchstraße 4/​1
89551 Königsbronn-Zang
Telefax: 07321 /​ 2748836

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Beteiligungen im Baltikum AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Beteiligungen im Baltikum AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Beteiligungen im Baltikum AG, sofern welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Beteiligungen im Baltikum AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Beteiligungen im Baltikum AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Beteiligungen im Baltikum AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:

info@baltikum-ag.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Beteiligungen im Baltikum AG
Kirchstraße 4/​1
89551 Königsbronn-Zang
Telefax: 07321 /​ 2748836

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Beteiligungen im Baltikum AG unter

www.baltikum-ag.de

zu finden.

 

Heidenheim, im Mai 2024

Beteiligungen im Baltikum AG

Der Vorstand

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