Blue Cap AG
München
WKN A0JM2M
ISIN DE000A0JM2M1
Eindeutige Kennung des Ereignisses: B7E062024oHV
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
DER AKTIONÄRE DER
Blue Cap AG, München
Die Aktionäre der Blue Cap AG werden hiermit zu der
am Montag, 24. Juni 2024, um 10.00 Uhr (MESZ)
im hbW Conference Center – Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Europasaal, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.
I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Blue Cap AG zum 31. Dezember 2023 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts für die Blue Cap AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. Jahresabschluss, Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die Blue Cap AG und den Konzern und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Die genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und können dort auch während der Hauptversammlung eingesehen werden. Ferner werden die genannten Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt und in der Hauptversammlung näher erläutert werden. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn der Blue Cap AG aus dem Geschäftsjahr 2023 in Höhe von € 33.568.088,30
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt insgesamt derzeit 4.486.283 dividendenberechtigte Stückaktien. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern, so wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von € 0,65 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 27. Juni 2024, fällig. Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt von konjunkturellem Gegenwind, der zu einer Reduktion der wesentlichen Finanzkennzahlen, unter anderem des Bilanzgewinns, im Vergleich zum Vorjahr führte. Insofern bestätigt die Blue Cap AG ihre Dividendenpolitik, die die Zahlung einer Basisdividende in Abhängigkeit der operativen Performance beinhaltet. Daher liegt die vorgeschlagene Basisdividende von € 0,65 je dividendenberechtigter Stückaktie unter dem Niveau des Vorjahrs (Vorjahr: € 0,90). Da es keine wesentlichen Verkaufserfolge gab, wird von der Zahlung einer Sonderdividende abgesehen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend unter lit. a) bis d) genannten im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend unter lit. a) bis e) genannten im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen:
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Denninger Straße 84, 81925 München, zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014). |
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6. |
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Dr. Henning von Kottwitz hat sein Amt mit Wirkung zum 30. September 2023 vorzeitig niedergelegt und wurde mit Wirkung zum 01. Oktober 2023 zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Blue Cap bestellt. Das in der Hauptversammlung vom 29. Juni 2022 gewählte Ersatzmitglied, Frau Dr. Kerstin Kopp, hat ihr Amt als Ersatzmitglied ebenfalls mit Wirkung auf den 30. September 2023 niedergelegt und ist somit nicht Herrn Dr. Henning von Kottwitz in den Aufsichtsrat nachgefolgt. Zudem hat auch die Aufsichtsratsvorsitzende, Frau Kirsten Lange, ihr Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 24. Juni 2024 vorzeitig niedergelegt. Da der Aufsichtsrat der Blue Cap AG somit aktuell nur aus vier Mitgliedern besteht und nach Ablauf der Hauptversammlung am 24. Juni 2024 nur noch aus drei Mitgliedern bestehen wird, sollen in dieser Hauptversammlung zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt werden. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der Blue Cap AG aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Blue Cap AG erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann eine hiervon abweichende kürzere Amtsdauer beschließen. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgenannten Aufsichtsratskandidaten versichert, dass diese jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft aufbringen können. Die Lebensläufe der vorgenannten Aufsichtsratskandidaten sind unter Abschnitt II. im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und können dort auch während der Hauptversammlung eingesehen werden. Ferner werden die Lebensläufe auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. |
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7. |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
§ 123 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz wurde durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 354 vom 14.12.2023) geändert. Aus diesem Grund soll auch die Satzungsregelung der Blue Cap AG in § 14 Absatz 1 Satz 4 an die neue Gesetzesfassung angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, zu beschließen: § 14 Absatz 1 Satz 4 der Satzung der Blue Cap AG, der zurzeit wie folgt lautet, „Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind.“ wird wie folgt neu gefasst: „Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind.“
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung, zu beschließen: § 16 Absatz 2 der Satzung der Blue Cap AG, der zurzeit wie folgt lautet,
wird wie folgt neu gefasst:
Die derzeit gültige Satzung ist über die Internetseite der Gesellschaft unter https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und kann dort auch während der Hauptversammlung eingesehen werden. Ferner wird die derzeit gültige Satzung auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. |
II. Anlage zu Tagesordnungspunkt 6 –
Lebensläufe der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten Dr. Christian Diekmann und Nikolaus Wiegand
a) |
Dr. Christian Diekmann, freiberuflicher Berater von Family Offices, Unternehmen und Unternehmensgruppen in Hamburg, wohnhaft in Hamburg, Deutschland Persönliche Daten
Beruflicher Werdegang
Ausbildung
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b) |
Nikolaus Wiegand, Geschäftsführer der Wiegand-Glas Holding GmbH in Steinbach am Wald, Wohnort: Steinbach am Wald, Deutschland Persönliche Daten
Berufserfahrung
Schule/ Studium
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III. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts
1. Teilnahme an der Hauptversammlung
Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 Aktiengesetz i.V.m. § 3 Abs. 2 Aktiengesetz sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgen daher nachfolgende Hinweise freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie zur Ausübung der weiteren Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Blue Cap AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend benannten Adresse, oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und in Textform ihre Berechtigung durch einen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben:
Blue Cap AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Blue Cap AG auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, das ist der 3. Juni 2024, 0.00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) und muss der Gesellschaft mit der Anmeldung unter der obigen Adresse oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2024, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Die Anmeldung kann auch in der Weise erfolgen, dass der Aktionär das ihm über das depotführende Kreditinstitut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an das depotführende Kreditinstitut zurückschickt. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises des Anteilsbesitzes einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, so kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Versammlung, insbesondere des Stimmrechts, zurückweisen.
2. Nachweisstichtag und dessen Bedeutung
Gemäß der Regelung in § 123 Abs. 4 Aktiengesetz gilt im Verhältnis zur Blue Cap AG für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung, insbesondere das Stimmrecht, nicht ausüben, es sei denn, er bzw. sie lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis ordnungsgemäß erbracht haben, sind auch dann zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten – ausüben zu lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung muss die Anmeldung unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 Aktiengesetz, noch ein Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen im Sinne § 135 Abs. 8 Aktiengesetz erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege der Gesellschaft übermittelt werden:
Blue Cap AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
E-Mail: bluecap@linkmarketservices.eu
Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung.
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären und deren Bevollmächtigten an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall müssen die Anmeldung und die Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erfolgen.
Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden; sie sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen, zum Einreichen von Stellungnahmen oder zum Einlegen von Widersprüchen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.
Die Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreter, die vor der Hauptversammlung erteilt werden, sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens 23. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), per Post oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“ genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse zurückzusenden, andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
5. Einsehbare Unterlagen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Der Jahresabschluss der Blue Cap AG, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die Blue Cap AG und den Konzern und der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2023, der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Lebensläufe der unter Ziffer 6 der Tagesordnung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten können im Internet unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
eingesehen werden und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt.
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist über die Internetseite der Gesellschaft
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich. Gleiches gilt auch für die Erläuterungen der Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt.
6. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten
Anträge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Blue Cap AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, die bis zum 9. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse oder E-Mail-Adresse eingegangen sind und die weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
7. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 Bürgerliches Gesetzbuch) oder in der elektronischen Form des § 126 a Bürgerliches Gesetzbuch (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Blue Cap AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 30. Mai 2024 bis 24.00 Uhr (MESZ), zugehen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Anschrift zu richten:
Vorstand der Blue Cap AG, Ludwigstraße 11, 80539 München
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): office@blue-cap.de
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
8. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 4.486.283,00 und ist eingeteilt in 4.486.283 Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt damit jeweils 4.486.283. Aus von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71d Aktiengesetz zuzurechnenden eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden; zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine eigene Aktien.
9. Hinweis zum Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der Blue Cap AG werden personenbezogene Daten verarbeitet. In unserer Datenschutzrechtlichen Betroffeneninformation für Aktionäre und Aktionärsvertreter haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre und Aktionärsvertreter zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise können im Internet unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
eingesehen werden und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt.
München, im Mai 2024
Blue Cap AG
Der Vorstand