HVB Immobilien AG – Hinweisbekanntmachung zu bevorstehender Verschmelzung

HVB Immobilien AG

München

Hinweisbekanntmachung zu bevorstehender Verschmelzung
(gemäß § 62 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Abs. 3 UmwG)

Die HVB Immobilien AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 144217) ist Alleingesellschafterin der NF Objekt FFM GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 188580).

Die NF Objekt FFM GmbH soll als übertragende Gesellschaft auf die HVB Immobilien AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden.

Die übertragende Gesellschaft überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§ 2 Nr. 1, 20 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 Satz 1 und 68 UmwG auf die übernehmende Gesellschaft. Die Übernahme des Vermögens der übertragenden Gesellschaft erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01. Januar 2024, 00:00 Uhr (Verschmelzungsstichtag gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 UmwG).

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde am 06.05.2024 aufgestellt und am 14.05.2024 zum Handelsregister der übernehmenden Aktiengesellschaft eingereicht.

Ein Verschmelzungsbeschluss ist nach § 62 Abs. 1 und Abs. 4 UmwG weder bei der übertragenden Gesellschaft noch bei der übernehmenden Gesellschaft erforderlich, da sich alle Anteile der übertragenden Gesellschaft in der Hand der übernehmenden Aktiengesellschaft befinden.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Aktiengesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung der Aktiengesellschaft verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

In den Geschäftsräumen der HVB Immobilien AG, Anschrift: Arabellastraße 12, 81925 München, liegen der Verschmelzungsvertrag und die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

 

München, 14. Mai 2024

Der Vorstand

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