OCEANERGY AG – Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ( am 27. Juni 2024, um 10:00 Uhr)

OCEANERGY AG

Stuttgart

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Donnerstag, den 27. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ)

in Renzwiesen 6, 70327 Stuttgart
(Räumlichkeiten der Gesellschaft im 1. OG),

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

Hinweis:

Die Aktionäre OCEANERGY INNOVATION GmbH und Christine Reiners haben gemäß § 122 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG) die Einberufung der Hauptversammlung mit den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 2. bis 4. verlangt (Einberufungsverlangen). Dem Einberufungsverlangen kommt die Gesellschaft gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach.

Zugleich verbindet die Verwaltung der Gesellschaft das Einberufungsbegehren mit einem eigenen Tagesordnungspunkt 1.

Die Verwaltung stellt zudem klar, dass die Bekanntgabe der von den Aktionären OCEANERGY INNOVATION GmbH und Christine Reiners mitgeteilten Tagesordnung in den Punkten 2 bis 4 allein in Erfüllung der aktienrechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft erfolgt. Die Gesellschaft macht sich diese Inhalte durch diese Bekanntmachung nicht zu Eigen. Lediglich die Tagesordnungspunkt 1 entspricht dem Vorschlag der Verwaltung.

Tagesordnung

TOP 1:

Einziehung von Aktien der OCEANERGY INNOVATION GmbH

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Die 43.500 auf den Namen lautenden voll eingezahlten Stückaktien der OCEANERGY INNOVATION GmbH werden gemäß § 14 Abs. 2 Buchstabe c) der Satzung (wichtiger Grund analog §§ 140, 133 HGB, der einen Ausschluss aus der Gesellschaft rechtfertigt) in Verbindung mit § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG im vereinfachten Einziehungsverfahren zwangsweise ohne Herabsetzung des Grundkapitals gegen Zahlung einer Einziehungsvergütung gemäß §§ 15 und 16 der Satzung eingezogen. Die Einziehung erfolgt gegen Zahlung einer Entschädigung gemäß § 15 der Satzung. Die Entschädigung entspricht somit dem Anteil der OCEANERGY INNOVATION GmbH am Eigenkapital, das im Jahresabschluss 2023 ausgewiesen ist, zuzüglich anteiliger thesaurierter Gewinn und zuzüglich des zeitnahen Gewinns des Geschäftsjahres 2024. Nachträgliche Änderungen der Jahresabschlüsse der Gesellschaft aufgrund steuerlicher Außenprüfungen oder aus anderen Gründen bleiben ohne Einfluss auf diese Entschädigung.

b)

Durch die Einziehung gemäß Buchstabe a) erhöht sich gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG.

c)

Aufgrund der Einziehung gemäß Buchstabe a) ist die Fassung von § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung anzupassen und lautet in Zukunft wie folgt:

„Es ist eingeteilt in 6.500 Stückaktien.“

Die Aktionäre OCEANERGY INNOVATION GmbH und Christine Reiners haben die Einberufung der Hauptversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten 2 bis 4 verlangt:

TOP 2:

Abberufung und ggf. Neu-/​Wiederwahl des Aufsichtsrats

TOP 3:

Generaldebatte

TOP 4:

Bestellung eines Sonderprüfers zu Aufklärung der folgenden Punkte:

a)

Inhaberschaft der Patente und weiteren Rechte am geistigen Eigentum

b)

Mietvertrag Gästehaus

c)

Weitere Vorwürfe an Dr. Wolfram Reiners

d)

Erstellung eines Lageberichts der Gesellschaft zur Präsentation an mögliche Investoren

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind. Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserklärung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu erteilen. Aktionäre können an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und auch ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben (Online-Teilnahme).

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft schriftlich unter der Anschrift Renzwiesen 6, 70327 Stuttgart oder per E-Mail an

dobler@oceanergy.com

zu übersenden. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am Mittwoch, den 12. Juni 2024, 24 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die OCEANERGY AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, Aktienanzahl) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Aufgrund der europäischen Datenschutz- Grundverordnung („DSGVO“) gelten europaweit Regelungen zum Datenschutz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die OCEANERGY AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) DSGVO. Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel 3 der DSGVO. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

dobler@oceanergy.com

geltend machen: Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

 

Stuttgart, im Mai 2024

OCEANERGY AG

Der Vorstand

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