Münchener Tierpark Hellabrunn Aktiengesellschaft – Einladung zur 90. ordentlichen Hauptversammlung ( am 10. Juli 2024, 10.00 Uhr)

Münchener Tierpark Hellabrunn Aktiengesellschaft

München

WKN: 663 360
WKN: 663 362
WKN: 663 363

EINLADUNG zur 90. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Mittwoch, dem 10. Juli 2024, 10.00 Uhr MESZ,

Verwaltungszentrum der Stadtsparkasse München,
Ungererstraße 75, 80805 München,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Es wird ein Bilanzverlust von -1.350.564,16 Euro ausgewiesen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand, Herrn Rasem Baban, für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Am 27.07.2022 ist das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Zuge der Pandemie und der fortschreitenden Digitalisierung des Aktienrechts wurde die virtuelle Hauptversammlung mit eingangs genanntem Gesetz als dauerhafte Regelung eingeführt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

a)

§ 12 wird durch Abs. 4 ergänzt: „Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister der Gesellschaft.“

b)

§ 13 wird durch Abs. 3 ergänzt: „In dem Falle einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 dieser Satzung darf die Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen; dies gilt jedoch nicht für den Versammlungsleiter.

c)

In § 15 Abs. 3 wird Satz 2 neu formuliert und das Frage- und Rederecht der Aktionäre präzisiert. Der Satz lautet nun: „Er/​sie kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre – einschließlich bei virtuellen Hauptversammlungen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 dieser Satzung das Nachfragerecht und das Fragerecht zu Sachverhalten, die sich erst nach Ablauf einer Frist nach § 131 a Abs. 1 AktG ergeben – zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für die Aussprache zu einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für einzelne Frage-, Nachfrage- und Redebeiträge zeitlich angemessen begrenzen“.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die WirtschaftsTreuhand GmbH zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 12.07.2023 bei der Gesellschaftskasse, bei der Stadtkämmerei München, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der

Münchener Tierpark Hellabrunn AG c/​o BayernLB
vertreten durch Deutsche WertpapierService Bank AG
– DPSGE –
Landsberger Str. 187
80687 München

zu hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort zu belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei der Stadtkämmerei München oder bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Wird nicht bei der Gesellschaftskasse hinterlegt, so ist eine Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens an dem Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein signifikanter Anteil der angemeldeten Personen auf der Hauptversammlung der Münchener Tierpark Hellabrunn AG nicht erscheint. Diese fehlende Planungssicherheit bedeutet sowohl für die Münchener Tierpark Hellabrunn AG als auch die Stadtsparkasse München, die die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, einen Mehraufwand, da rechtliche Auflagen bezüglich der zugelassenen Personenzahl in den Räumen einzuhalten sind. Die Planung muss auf Basis der Anzahl der angemeldeten Personen erfolgen.

Die Münchener Tierpark Hellabrunn AG hat sich aus diesen Gründen entschieden, den Zutritt auf eine Person je Aktiendepot zu limitieren.

Zugänglich zu machende Anträge zur Tagesordnung von Aktionären, die bis 25. Juni 2024 bei uns eingehen, werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.hellabrunn.de

veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 29. Mai 2024 veröffentlicht.

München, im Mai 2024

MÜNCHENER TIERPARK HELLABRUNN AG

Der Vorstand
Dr. h.c. Rasem Baban

Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste an der Hauptversammlung der Münchener Tierpark Hellabrunn AG

Die Münchener Tierpark Hellabrunn AG (“wir”, “uns”, “unser”) nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie und welche Daten erhoben werden, weshalb diese erhoben werden und wem gegenüber diese mitgeteilt oder offengelegt werden. Bitte lesen Sie sich diese Erklärung daher sehr sorgfältig durch.

Wer ist der für die Verarbeitung Verantwortliche?

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 4 Absatz 7 DSGVO ist die
Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Tierparkstr. 30
DE – 81543 München
Vertreten durch Dr. h.c. Rasem Baban (Vorstand)

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Tierparkstr. 30
DE – 81543 München
E-Mail: datenschutz@hellabrunn.de

Welche personenbezogenen Daten werden erfasst?

Wenn Sie sich als Gast für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, willigen Sie zur Erhebung Ihrer folgenden personenbezogenen Daten über Sie und/​oder über Ihren Bevollmächtigten ein:
• Name
• Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse)
Von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten verarbeiten wir außerdem die folgenden Daten:
• Aktienbezogene Daten (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien)
• Hauptversammlungsbezogene Daten (z.B. Nummer der Eintrittskarte)

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Wir erheben und verwenden die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für folgende Zwecke:
• Für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung
• Zur Erfüllung der aktienrechtlichen Anforderungen
(z.B. für das Teilnehmerverzeichnis)
• Um die Ausübung der Aktionärsrechte zu ermöglichen
(z.B. Wortmeldung und Stimmabgabe)
• Organisation und geordnete Durchführung der Hauptversammlung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 b) und c) Datenschutz-Grundverordnung.

Wer bekommt Ihre Daten?

Ihre Daten werden innerhalb der Münchener Tierpark Hellabrunn AG von den mit der Organisation der Hauptversammlung befassten Mitarbeitern verarbeitet. Daneben bedienen wir uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil unterschiedlicher externer Dienstleister, die durch Auftragsverarbeitungsverträge datenschutzrechtlich verpflichtet sind, Art. 28 DSGVO.

Welche Rechte haben Sie im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten?

Sofern anwendbares Recht oder Verordnung dies zulassen, haben Sie das Recht auf:
• Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten
• Information über die Herkunft der Daten, den Zweck und das Ende der Verarbeitung, die Details der zur Verarbeitung Verantwortlichen, der Auftragsverarbeiter und der Parteien, denen die Daten offengelegt werden
• Berichtigung und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten
• Datenübertragbarkeit durch das Zugänglichmachen in elektronischer Form
• Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, sofern diese nicht länger zur Erfüllung der oben benannten Zwecke benötigt werden
• Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, näher erläutert am Ende dieses Abschnittes
• Beschwerde bei uns und/​oder der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 b) und c) der DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Im Falle eines Widerspruches werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Um von Ihren Rechten Gebrauch zu machen, kontaktieren Sie uns bitte unter den oben angegebenen Kontaktdaten.

Die für uns zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist der

Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Postfach 22 12 19, 80502 München
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
poststelle@datenschutz-bayern.de
https:/​/​www.datenschutz-bayern.de/​

Bin ich verpflichtet die angeforderten personenbezogenen Daten mitzuteilen?

Ja, zur Erfüllung der aktienrechtlichen Anforderungen und um die Ausübung der Aktionärsrechte zu ermöglichen.

Wie lange halten wir Ihre personenbezogenen Daten vor?

Wir halten Ihre personenbezogenen Daten so lange vor, wie sich für uns ein Haftungsrisiko aus der anwendbaren Gesetzgebung ergibt. Wir halten Ihre personenbezogenen Daten nicht länger vor, als zur Erfüllung der benannten Zwecke notwendig ist.

 

Comments are closed.