Münchener Tierpark Hellabrunn Aktiengesellschaft
München
WKN: 663 360
WKN: 663 362
WKN: 663 363
EINLADUNG zur 90. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Mittwoch, dem 10. Juli 2024, 10.00 Uhr MESZ,
Verwaltungszentrum der Stadtsparkasse München,
Ungererstraße 75, 80805 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates Es wird ein Bilanzverlust von -1.350.564,16 Euro ausgewiesen. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand, Herrn Rasem Baban, für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung Am 27.07.2022 ist das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Zuge der Pandemie und der fortschreitenden Digitalisierung des Aktienrechts wurde die virtuelle Hauptversammlung mit eingangs genanntem Gesetz als dauerhafte Regelung eingeführt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die WirtschaftsTreuhand GmbH zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 12.07.2023 bei der Gesellschaftskasse, bei der Stadtkämmerei München, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der
Münchener Tierpark Hellabrunn AG c/o BayernLB |
zu hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort zu belassen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei der Stadtkämmerei München oder bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Wird nicht bei der Gesellschaftskasse hinterlegt, so ist eine Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens an dem Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein signifikanter Anteil der angemeldeten Personen auf der Hauptversammlung der Münchener Tierpark Hellabrunn AG nicht erscheint. Diese fehlende Planungssicherheit bedeutet sowohl für die Münchener Tierpark Hellabrunn AG als auch die Stadtsparkasse München, die die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, einen Mehraufwand, da rechtliche Auflagen bezüglich der zugelassenen Personenzahl in den Räumen einzuhalten sind. Die Planung muss auf Basis der Anzahl der angemeldeten Personen erfolgen.
Die Münchener Tierpark Hellabrunn AG hat sich aus diesen Gründen entschieden, den Zutritt auf eine Person je Aktiendepot zu limitieren.
Zugänglich zu machende Anträge zur Tagesordnung von Aktionären, die bis 25. Juni 2024 bei uns eingehen, werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
www.hellabrunn.de
veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 29. Mai 2024 veröffentlicht.
München, im Mai 2024
MÜNCHENER TIERPARK HELLABRUNN AG
Der Vorstand
Dr. h.c. Rasem Baban
Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste an der Hauptversammlung der Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Die Münchener Tierpark Hellabrunn AG (“wir”, “uns”, “unser”) nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie und welche Daten erhoben werden, weshalb diese erhoben werden und wem gegenüber diese mitgeteilt oder offengelegt werden. Bitte lesen Sie sich diese Erklärung daher sehr sorgfältig durch.
Wer ist der für die Verarbeitung Verantwortliche?
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 4 Absatz 7 DSGVO ist die
Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Tierparkstr. 30
DE – 81543 München
Vertreten durch Dr. h.c. Rasem Baban (Vorstand)
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Tierparkstr. 30
DE – 81543 München
E-Mail: datenschutz@hellabrunn.de
Welche personenbezogenen Daten werden erfasst?
Wenn Sie sich als Gast für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, willigen Sie zur Erhebung Ihrer folgenden personenbezogenen Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten ein:
• Name
• Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse)
Von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten verarbeiten wir außerdem die folgenden Daten:
• Aktienbezogene Daten (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien)
• Hauptversammlungsbezogene Daten (z.B. Nummer der Eintrittskarte)
Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wir erheben und verwenden die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für folgende Zwecke:
• Für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung
• Zur Erfüllung der aktienrechtlichen Anforderungen
(z.B. für das Teilnehmerverzeichnis)
• Um die Ausübung der Aktionärsrechte zu ermöglichen
(z.B. Wortmeldung und Stimmabgabe)
• Organisation und geordnete Durchführung der Hauptversammlung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 b) und c) Datenschutz-Grundverordnung.
Wer bekommt Ihre Daten?
Ihre Daten werden innerhalb der Münchener Tierpark Hellabrunn AG von den mit der Organisation der Hauptversammlung befassten Mitarbeitern verarbeitet. Daneben bedienen wir uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil unterschiedlicher externer Dienstleister, die durch Auftragsverarbeitungsverträge datenschutzrechtlich verpflichtet sind, Art. 28 DSGVO.
Welche Rechte haben Sie im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten?
Sofern anwendbares Recht oder Verordnung dies zulassen, haben Sie das Recht auf:
• Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten
• Information über die Herkunft der Daten, den Zweck und das Ende der Verarbeitung, die Details der zur Verarbeitung Verantwortlichen, der Auftragsverarbeiter und der Parteien, denen die Daten offengelegt werden
• Berichtigung und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten
• Datenübertragbarkeit durch das Zugänglichmachen in elektronischer Form
• Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, sofern diese nicht länger zur Erfüllung der oben benannten Zwecke benötigt werden
• Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, näher erläutert am Ende dieses Abschnittes
• Beschwerde bei uns und/oder der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen
Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 b) und c) der DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Im Falle eines Widerspruches werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Um von Ihren Rechten Gebrauch zu machen, kontaktieren Sie uns bitte unter den oben angegebenen Kontaktdaten.
Die für uns zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist der
Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Postfach 22 12 19, 80502 München
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
poststelle@datenschutz-bayern.de
https://www.datenschutz-bayern.de/
Bin ich verpflichtet die angeforderten personenbezogenen Daten mitzuteilen?
Ja, zur Erfüllung der aktienrechtlichen Anforderungen und um die Ausübung der Aktionärsrechte zu ermöglichen.
Wie lange halten wir Ihre personenbezogenen Daten vor?
Wir halten Ihre personenbezogenen Daten so lange vor, wie sich für uns ein Haftungsrisiko aus der anwendbaren Gesetzgebung ergibt. Wir halten Ihre personenbezogenen Daten nicht länger vor, als zur Erfüllung der benannten Zwecke notwendig ist.