VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT – Dividendenbekanntmachung

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Wolfsburg

WKN: 766400, 766403

ISIN: DE0007664005, DE0007664039

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der Volkswagen Aktiengesellschaft hat am 29. Mai 2024 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 4.525.522.523,61 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 9,00 Euro
je dividendenberechtigter Stammaktie
2.655.808.362,00
Ausschüttung einer Dividende von 9,06 Euro
je dividendenberechtigter Vorzugsaktie
1.868.221.331,70 Euro
Vortrag auf neue Rechnung 1.492.829,91 Euro

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 4. Juni 2024 fällig. Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Commerzbank AG in Frankfurt am Main.

Der Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Wolfsburg, im Mai 2024

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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