SEEBURGER AG – Einladung zur Hauptversammlung ( am 11. Juli 2024, 11:00 Uhr)

SEEBURGER AG

Bretten

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre der SEEBURGER AG mit Sitz in Bretten werden hiermit zu der

am Donnerstag, den 11. Juli 2024, 11:00 Uhr,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Veranstaltungsort:

SEEBURGER AG – Edisonstraße 1 – 75015 Bretten

Tagesordnung

1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SEEBURGER AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, der Lageberichte für die SEEBURGER AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen am 25. April 2024 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die Unterlagen sind der Hauptversammlung nur zugänglich zu machen. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung bedarf es nicht.

Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Edisonstraße 1, 75015 Bretten, zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung ausliegen und dort näher erläutert.

2)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der SEEBURGER AG zum 31. Dezember 2023 in Höhe von Euro 34.065.241,95 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von Euro 4,00 pro dividendenberechtigter Aktie. Das bedeutet bei 3.033.190 dividendenberechtigten Aktien eine Ausschüttung in Höhe von Euro 12.132.760,00.

Gewinnvortrag des verbleibenden Betrages von Euro 21.932.481,95 auf neue Rechnung.

Die Gesellschaft besitzt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Stück 93.565 eigene Aktien, die nicht zu der Auszahlung einer Dividende berechtigen.

Der Anspruch auf die Dividendenzahlung ist am Donnerstag, den 18. Juli 2024, fällig.

3)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5)

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer des Geschäftsjahres 2024 die folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wählen:

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich zur Versammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung in Textform in deutscher Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft per Post an SEEBURGER AG, z. Hd. Frau Monika Lehmann, Edisonstraße 1, 75015 Bretten, oder per E-Mail an aktien@seeburger.de bis spätestens am 4. Juli 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine zur Aktienverwahrung geeignete Stelle (Gesellschaftskasse, deutscher Notar, Wertpapiersammelbank) aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 20. Juni 2024, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen und muss der Gesellschaft unter einer der vorgenannten Adressen bis spätestens am 4. Juli 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch eine bevollmächtigte Person ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann der Vertreterin/​dem Vertreter für die Teilnahme an der Hauptversammlung übergeben werden. Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht sowie deren etwaiger Widerruf können der Gesellschaft auch per E-Mail an aktien@seeburger.de übermittelt werden. Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung sind die oben dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu beachten.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung, Wahlvorschläge und/​oder sonstige Anfragen von Aktionärinnen/​Aktionären zur Hauptversammlung einschließlich des Namens der Aktionärin/​des Aktionärs sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln: SEEBURGER AG, z. Hd. Frau Monika Lehmann, Edisonstraße 1, 75015 Bretten.

Die Zusendung kann per Post oder per E-Mail an aktien@seeburger.de erfolgen.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen/​Aktionären einschließlich des Namens der Aktionärin/​des Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger veröffentlicht, sofern diese der SEEBURGER AG bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 26. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind.

 

Bretten, im Mai 2024

SEEBURGER AG

Der Vorstand

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