plenum Aktiengesellschaft – Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

plenum Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung
gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Es ist beabsichtigt, die BLUBERRIES GmbH mit Sitz in Amerang, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 21310, als übertragende Gesellschaft auf die plenum Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 97164, als übernehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme zu verschmelzen. Infolge der Verschmelzung überträgt die übertragende BLUBERRIES GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten auf die plenum Aktiengesellschaft und wird ohne Liquidation aufgelöst. Die Verschmelzung soll im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 01. Januar 2024 (Verschmelzungsstichtag) erfolgen. Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der übertragenden BLUBERRIES GmbH zum 31. Dezember 2023 als Schlussbilanz zugrunde.

Da sich sämtliche Geschäftsanteile der übertragenden BLUBERRIES GmbH in der Hand der plenum Aktiengesellschaft befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG grundsätzlich nicht erforderlich. Dies gilt aber nach § 62 Abs. 2 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, also der plenum Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der plenum Aktiengesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung der plenum Aktiengesellschaft verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung kann das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital der übernehmenden Gesellschaft knüpfen. Die Satzung der plenum Aktiengesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital.

Wir weisen unsere Aktionäre hiermit auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG ausdrücklich hin. Einberufungsverlangen gemäß § 62 Abs. 2 UmwG sind zu richten an: plenum Aktiengesellschaft, Vorstand, Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland, E-Mail: aktie@plenum.de

Ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Hinweises im Bundesanzeiger liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der plenum Aktiengesellschaft unter der vorgenannten Anschrift aus:

Entwurf des Verschmelzungsvertrages

Jahresabschlüsse der BLUBERRIES GmbH für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023

Jahresabschlüsse und Lageberichte der plenum Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften oder bei entsprechendem Einverständnis elektronische Ausfertigungen dieser Unterlagen.

Da sich sämtliche Geschäftsanteile der übertragenden BLUBERRIES GmbH in der Hand der plenum Aktiengesellschaft befinden, sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2, 9 Abs. 2, 12 Abs. 3 UmwG).

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde beim Handelsregister der plenum Aktiengesellschaft eingereicht.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2024

plenum Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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