Q2M Managementberatung AG – Einladung zur Hauptversammlung ( am 30. Juli 2024 um 10:00 Uhr)

Q2M Managementberatung AG

Mannheim

ISIN: DE000A0HL8J7

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Dienstag, den 30. Juli 2024 um 10:00 Uhr, Einlass ab 9:30 Uhr,

im SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark,
Raum Degerloch, Friedrich-Strobel-Weg 4-6, 70597 Stuttgart,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

Die zuvor genannten Unterlagen sind im Internet unter

www.q2m-ag.com

abrufbar. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Sitz der Gesellschaft: Wipperfürth, Zweigniederlassung Köln, Breite Str. 42 – 46, 50667 Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

5. Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. Juli 2024, so dass eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich ist. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Stefan Zenzen, Rechtsanwalt, Trier,

Steffen Pfänder, Geschäftsführer, Aidlingen,

Domenico Squilalcioti, Unternehmensberater, Wieliczka, Polen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung darüber hinaus vor, folgendes Ersatzmitglied zu wählen:

Kai Lehfeld, wohnhaft in Deckenpfronn, Projektmanager Finance und IT.

Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Letzteren abgelaufen wäre. Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied wieder zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitzes notwendig. Alternativ hierzu reicht ein vom Letztintermediär ausgestellter Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 8. Juli 2024 zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 23. Juli 2024, 24.00 Uhr, zugehen:

Q2M Managementberatung AG
c/​o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax: 0711 /​ 715 90 99
e-mail: hv@aeb-ag.de

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.

Anfragen, Mitteilungen und Anträge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

Q2M Managementberatung AG
c/​o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax: 0711 /​ 715 90 99

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 553.514 auf den Inhaber lautende Stückstammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

Mannheim, 14. Juni 2024

Der Vorstand

Elke Etzel

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:

Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte AEB AG, z. Hd. Herrn Gaebler, Sautterweg 5, 70565 Stuttgart, Fax 0711/​ 715 90 99, e-mail: hv@aeb-ag.de

 

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