aktiengesellschaft TOKUGAWA – Bekanntmachung über die Schlussausschüttung

Aachen

– WKN 628164 –

Bekanntmachung über die Schlussausschüttung

Die ordentliche Hauptversammlung der aktiengesellschaft TOKUGAWAi.L., Aachen, hat am 25. Juli 2014 u. a. beschlossen, die Gesellschaft mit Wirkung vom 1. Januar 2015 an aufzulösen. Der Gläubigeraufruf gemäß § 267 AktG wurde am 14. Januar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2024 vorgelegte Schlussrechnung wurde genehmigt und entsprechend dem Abwicklungsauftrag hat der Abwickler mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Schlussausschüttung über 552.000,00 EUR an die Aktionäre vorzunehmen. Dies entspricht einer Ausschüttung von 0,92 EUR je Stückaktie der aktiengesellschaft TOKUGAWA i.L.

Die Ausschüttung erfolgt über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute mit Valuta 25. Juni 2024 auf die Bestände vom 24. Juni 2024, abends. Auf einen Teilbetrag von 0,4517 Euro je Stückaktie erfolgt die Ausschüttung unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer. Die Ausschüttung des Teilbetrags von 0,4683 Euro je Stückaktie erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes vorgelegt haben, wird die Ausschüttung ohne Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer ausgezahlt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in ihrem Antrag genannte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Zahlstelle ist das Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen.

 

Aachen, im Juni 2024

aktiengesellschaft TOKUGAWA i.L.

Der Abwickler

 

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