Brilliant Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am 7. August 2024, um 14.00 Uhr)

Brilliant Aktiengesellschaft

Gnarrenburg

ISIN DE0005272702
WKN 527270

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre der Brilliant Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Gnarrenburg zu der

am Mittwoch, dem 7. August 2024, um 14.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der

Brilliant Aktiengesellschaft, Brilliantstraße 1, 27442 Gnarrenburg,

stattfindenden

45. Ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Brilliant AG zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglied des Vorstandes Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

5.

Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

a) § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:

„Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine jährliche Vergütung von EUR 10.000,00. Abweichend von Satz 1 erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung EUR 16.500,00.“

b) § 16 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert:

„(2) Als Berechtigungsnachweis nach Absatz 1 ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür angegebenen Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer diesen Nachweis erbracht hat.“

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Absatz 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 31. Juli 2024, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Berechtigungsnachweis ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (der „Nachweisstichtag“), d.h. Mittwoch, 17. Juli 2024, 00:00 Uhr, zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Brilliant AG unter der folgenden Adresse bis spätestens Mittwoch, 31. Juli 2024, 24:00 Uhr, zugehen:

Brilliant AG
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Ein Aktionär, der sich zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat (s.o.), kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf, und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte. Die erteilte Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen. Dies kann durch Vorlage der Vollmacht bei der Einlasskontrolle geschehen; daneben ist eine Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die unten genannte Kontaktadresse möglich. Das Textformerfordernis gilt nicht für die Bevollmächtigung von Intermediären (z. B. Kreditinstituten), Vereinigungen von Aktionären und sonstigen geschäftsmäßig Handelnden i.S.v. § 135 AktG; hier sind aber in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären außerdem an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der Weisungen aus. Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen sich ebenfalls zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbringen (s.o.). Die weiteren notwendigen Unterlagen und Informationen sowie ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern dieser Gegenstand der Tagesordnung ist) oder von Abschlussprüfern übersenden. Solche Anträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die unten genannte Kontaktadresse zu richten.

Spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 23. Juli 2024, 24:00 Uhr, der Gesellschaft unter der unten genannten Kontaktadresse zugegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter

https:/​/​www.brilliant-ag.eu/​investor-relations

einschließlich des Namens des Aktionärs und im Fall von Gegenanträgen einer etwaigen Begründung sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die Brilliant Aktiengesellschaft personenbezogene Daten (Name, Anschrift, gegebenenfalls E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Brilliant Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Dienstleister der Brilliant Aktiengesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Brilliant Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Brilliant Aktiengesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.

Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der Brilliant Aktiengesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Brilliant Aktiengesellschaft
Datenschutzbeauftragter
Brilliantstraße 1
27442 Gnarrenburg
E-Mail: info@brilliant-ag.com

Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Kontaktadresse

Mit Ausnahme der Anmeldung zur Hauptversammlung, des Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) sowie der Geltendmachung der Rechte im Rahmen der Informationen zum Datenschutz (siehe Abschnitt „Information zum Datenschutz für Aktionäre“) sind alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung an folgende Kontaktadresse zu richten:

Brilliant Aktiengesellschaft
Investor Relations
Brilliantstraße 1
27442 Gnarrenburg
Telefax: +49 (0) 4763 – 89 130
E-Mail: investorrelations@brilliant-ag.com

 

Gnarrenburg, im Juni 2024

Brilliant Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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