Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft – Einladung zur Hauptversammlung ( am 8. August 2024, 10:00 Uhr)

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Kindelbrück

ISIN DE0006004500

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am 8. August 2024, 10:00 Uhr
(Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ),

im Volkshaus, Weißenseer Straße 33, 99610 Sömmerda,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 11.314.915,87

a)

einen Teilbetrag in Höhe von EUR 194.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und

b)

den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 11.120.915,87 auf neue Rechnung vorzutragen.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berufsausübungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 auf EUR 8.000,- je Mitglied festzulegen. Aufsichtsratsmitglieder, die unterjährig in den Aufsichtsrat gewählt wurden, erhalten diese Vergütung zeitanteilig. Satzungsgemäß erhält der Vorsitzende das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Die Vergütung ist mit Ablauf der Hauptversammlung zur Zahlung fällig.

Teilnahmebedingungen

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i. V. m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Soweit es sich nicht um Pflichtangaben handelt, erfolgen die nachfolgenden Hinweise daher freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Nach § 15 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist vor der Hauptversammlung durch Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der in der Einladung bezeichneten Adresse bei der Gesellschaft anmelden. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung, d. h. auf den 17. Juli 2024, 24:00 Uhr (MESZ), (sog. Nachweisstichtag) zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 1. August 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

Hyrican Informationssysteme AG
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040 /​ 63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Instituten bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Kalkplatz 5
99638 Kindelbrück
Fax: 036375/​513-67
oder per E-Mail: ir@hyrican.de

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.hyrican.de im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Zur Durchführung der Hauptversammlung und um Aktionären die Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die Gesellschaft personenbezogenen Daten. Darüber hinaus werden diese Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z. B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet.

Nähere Informationen zum Datenschutz sind über die Internetadresse www.hyrican.de im Bereich Investor Relations abrufbar.

 

Kindelbrück/​Thüringen, im Juni 2024


Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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