naturstrom AG – Ordentliche Hauptversammlung ( am 10. August 2024 um 14:00 Uhr)

naturstrom AG

Düsseldorf

Amtsgericht Düsseldorf, HRB 36544
WKN 685 840

Wir laden die Aktionär:innen der naturstrom AG ein zu der

am Samstag, den 10. August 2024 um 14:00 Uhr

im Mövenpick Hotel Hamburg, Sternschanze 6, 20357 Hamburg,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft über das Geschäftsjahr 2023.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die naturstrom AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat.

Die Unterlagen zu TOP 1 sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt und können dort eingesehen werden. Sie sind als ladbare Dateien auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht (https:/​/​www.naturstrom.de/​ueber-uns/​investoren/​aktien/​hauptversammlung) und werden den Aktionär:innen auf Anfrage zugesandt. Während der Hauptversammlung liegen sie zur Einsichtnahme aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand hat gemäß seiner Verpflichtung aus § 150 Abs. 2 AktG bei Aufstellung des Jahresabschlusses aus dem Jahresüberschuss keine weiteren Einstellungen in die gesetzliche Rücklage vorgenommen, da die gesetzlich vorgesehene Höhe der Rücklage bereits in den Vorjahren erreicht wurde. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von Euro 25.684.368,68 beträgt der Bilanzgewinn Euro 44.863.043,09. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe von Euro 15.250,00.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von Euro 44.863.043,09 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 1,50 Euro je ausschüttungsberechtigter
Stückaktie, bei derzeit 2.440.000 Stückaktien
3.660.000,00 Euro
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 21.000.000,00 Euro
Vortrag auf neue Rechnung 20.203.043,09 Euro
Bilanzgewinn 44.863.043,09 Euro
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Die naturstrom AG ist gemäß Handelsgesetzbuch verpflichtet, sowohl einen Einzelabschluss als auch einen Konzernabschluss aufzustellen und eine Prüfung der beiden Abschlüsse vornehmen zu lassen. Aus diesem Grund schlägt der Aufsichtsrat vor, dass die Hauptversammlung wie folgt Beschluss fassen möge:

Zum Abschlussprüfer für den prüfungspflichtigen Einzelabschluss sowie für den prüfungspflichtigen Konzernabschluss der naturstrom AG für das Geschäftsjahr 2024 wird die dhpg GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berufsausübungsgesellschaft, Krefeld, bestellt.

6.

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. § 95 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die gem. §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG von den Anteilseignern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Turnusmäßig endet die Amtszeit von Dr. Martin Riedel und Dr. Michael Ritzau als Mitglieder des Aufsichtsrates mit Ablauf der Hauptversammlung. Darüber hinaus hat Michael Podsada sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates mit Ablauf der Hauptversammlung niedergelegt. Für diese drei Mandate sind damit Neuwahlen durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:

a.

Dr. Martin Riedel, Berlin, Gründungspartner und Rechtsanwalt bei Aecoute PartGmbB, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt. Dr. Martin Riedel ist nicht Mitglied eines weiteren Aufsichtsrates.

b.

Dr. Michael Ritzau, Aachen, Generalbevollmächtigter BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt. Dr. Michael Ritzau ist Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Schneeberg GmbH, der ASEAG (ÖPNV-Unternehmen der Stadt Aachen) sowie der E.V.A. (Konzern-Holding der Stadt Aachen).

c.

Frederik Banning, Witten, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ruhr-Universität Bochum, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2025 beschließt. Frederik Banning ist Mitglied im Aufsichtsrat der eco eco AG.

Weitere Angaben zur Einberufung

Teilnahme an der Hauptversammlung, Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gemäß Satzung nur diejenigen Aktionär:innen berechtigt, die um 24:00 Uhr am fünften Tage vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die bis zum gleichen Zeitpunkt bei der Gesellschaft ihre Teilnahme angemeldet haben.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft damit bis zum Montag, den 05. August 2024, 24:00 Uhr, in Textform an folgende Adresse zugehen:

postalisch an: naturstrom AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim

oder per Telefax unter der Nummer: 09545 443843 999

oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: anlegen@naturstrom.de

Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionär:innen an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.

Nach Ablauf der Anmeldefrist am 05. August 2024, 24:00 Uhr, werden aus abwicklungstechnischen Gründen bis zum Ende des ersten Werktages nach Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionär:innen können sich in der Hauptversammlung auch per Vollmacht, beispielsweise durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter:innen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.

Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionär:innen zusammen mit den Anmeldeunterlagen.

Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, sind Vollmachten gemäß § 14 Abs. 4 S. 2 der Satzung in Textform zu erteilen und müssen der Gesellschaft spätestens bei der Versammlung übergeben werden.

Der Widerruf der Vollmacht bedarf nach der gesetzlichen Regelung der Textform (§ 126b BGB). Die Erklärung zur Vollmachtserteilung, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf senden Sie bitte:

postalisch an: naturstrom AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim

oder per Telefax unter der Nummer: 09545 443843 999

oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: anlegen@naturstrom.de

Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionär:innen an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.

Bitte verwenden Sie für die Bevollmächtigung das den Einladungsunterlagen beigefügte Antwortformular.

Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Rechte der Aktionär:innen

Die nachstehenden Angaben beschränken sich auf die Fristen für die Ausübung der Rechte der Aktionär:innen nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG. Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionär:innen können auf der Internetseite der Gesellschaft abgerufen werden unter der Adresse

https:/​/​www.naturstrom.de/​ueber-uns/​investoren/​aktien/​hauptversammlung

Das Verlangen von Aktionär:innen nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft bis zum 16.07.2024, 24:00 Uhr, zugehen.

Gegenanträge von Aktionär:innen gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung nach § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionär:innen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum 26.07.2024, 24:00 Uhr, zugehen.

Das Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.

Anträge, Anfragen und Aktionärsverlangen

Anfragen, Anträge oder Wahlvorschläge sowie sonstige Verlangen zur Hauptversammlung können durch Aktionär:innen gerichtet werden an folgende Geschäftsadresse der Gesellschaft, wo auch die Unterlagen zu TOP 1 ausgelegt sind:

postalisch an: naturstrom AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim

oder per Telefax unter der Nummer: 09545 443843 999

oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: anlegen@naturstrom.de

Im Internet veröffentlichte Informationen

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionär:innen sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar unter

https:/​/​www.naturstrom.de/​ueber-uns/​investoren/​aktien/​hauptversammlung

Auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Die Abstimmergebnisse werden im Anschluss an die Hauptversammlung ebenfalls unter oben aufgeführter Internetadresse bekannt gegeben.

Informationen zum Datenschutz

Die naturstrom AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten ihrer Aktionär:innen und deren Vertreter:innen (Name, Vorname, Anschrift, Sitz/​Wohnort, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionär:innen oder deren Vertreter:innen die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist damit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden so lange aufbewahrt, wie dies gesetzlich geboten ist, z.B. aufgrund aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (jeweilige Norm in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO). Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung oder Speicherung der Daten nur, wenn die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse daran hat (z.B. im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung oder zur Erstellung von Statistiken; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO). Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die o.g. Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

Ebenso verarbeitet die naturstrom AG als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes personenbezogene Daten von zur Hauptversammlung zugelassenen Gästen.

Soweit sich die naturstrom AG externer Dienstleister für die Ausrichtung der Hauptversammlung bedient, wird sie diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionär:innen, deren Vertreter:innen und der Gäste ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung an sonstige Dritte erfolgt nicht.

Unseren Aktionär:innen, deren Vertreter:innen und Gästen steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu.

Diese Rechte können Sie unmittelbar gegenüber folgender Kontaktadresse geltend machen: naturstrom AG, Parsevalstraße 11, 40468 Düsseldorf, Telefon 0211 779 00 – 0, Fax 0211 779 00 – 599, betroffenenrechte@naturstrom.de.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: Horst Pittner, SECIANUS GmbH & Co. KG, Further Straße 14, 90530 Wendelstein, datenschutz@naturstrom.de.

 

Düsseldorf, im Juni 2024

naturstrom AG

Der Vorstand

Leave a Reply
You must be logged in to post a comment.