Nabaltec AG
Schwandorf
Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG
Die NAHE Beteiligungs GmbH mit ihrem Sitz in Hirschau hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der Nabaltec AG gehören. Die Überschreitung der Beteiligungsschwelle beruht auf einer Zurechnung der von der JOSTKA Beteiligungs GmbH gehaltenen Aktien aufgrund einer Stimmverbindungsvereinbarung.
Schwandorf, den 25. Juni 2024
Nabaltec AG
Der Vorstand