INSTANT GROUP AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am12.8.2024 um 11.00 Uhr)

INSTANT GROUP AG

Bremen

– ISIN DE0005418404 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 12.8.2024 um 11.00 Uhr in der Villa Frerichs, Osterdeich 27, 28203 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.

3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.

4

Beschlussfassung über die Wahl eines Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Fall, dass der Aufsichtsrat die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung beschließt, die WSG Hanseatische Treuhandgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

5

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien mit Bezugsrechtsausschluss

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 7.8.2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen dürfen, zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Im Falle eines Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien an den jeweils 5 vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 v. H. über- bzw. unterschreiten.

Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder im Interesse der Gesellschaft eine Veräußerung der erworbenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, insbesondere die erworbenen Aktien als Gegenleistung an Dritte für die Übertragung von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen zu verwenden. Die Aktionäre sind in diesem Fall von der Erwerbsmöglichkeit ausgeschlossen. Diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals einzeln oder gemeinsam genutzt werden. Der Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts wird wie gesetzlich vorgesehen zugänglich gemacht.

6

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder

– Prof. Dr. Marcus Deetz, Hochschullehrer, Bremen

– Lars Richter, Rechtsanwalt, Bremen

– Alexander Landgraf-Meltzer, Vorstand der AXENIO AG, Burgdorf

bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 5.8.2024 bei der Gesellschaft in Textform (e-mail info@instant.group) angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus satzungsgemäß ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 22.7.2024 beziehen und der Gesellschaft in Textform bis zum Ablauf des 5.8.2024 zugehen. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte E-Mail-Adresse zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge sowie der geprüfte Jahresabschluss und die Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat werden den Aktionären im Internet unter http:/​/​www.instant.group zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Bremen, im Juni 2024

Der Vorstand

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