B.Braun Medical Aktiengesellschaft – Verschmelzung

B. Braun Medical AG

Melsungen

Hinweis auf die bevorstehende Verschmelzung der GELIMER Verwaltungsgesellschaft mbH mit der B. Braun Medical AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG geben wir bekannt, dass die GELIMER Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Melsungen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fritzlar unter HRB 12836, als übertragender Rechtsträger auf die B. Braun Medical AG mit dem Sitz in Melsungen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fritzlar unter HRB 11312, als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden soll. Mit Wirksamwerden dieser Verschmelzung wird die GELIMER Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG im Wege der Vollbeendigung ohne Liquidation mit Gesamtrechtsnachfolge der B. Braun Medical AG anwachsen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags ist zeitgleich mit dieser Veröffentlichung zum Handelsregister der B. Braun Medical AG eingereicht worden. Die Verschmelzung soll im Innenverhältnis mit Wirkung zu Beginn des 01.10.2024 (Verschmelzungsstichtag) erfolgen. Der Verschmelzung liegt die Bilanz der GELIMER Verwaltungsgesellschaft mbH zum 30.09.2024 als Schlussbilanz zugrunde.

Da das gesamte Stammkapital der GELIMER Verwaltungsgesellschaft mbH von der übernehmenden B. Braun Medical AG gehalten wird, ist nach § 62 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 UmwG weder ein Beschluss der Hauptversammlung der übernehmenden B. Braun Medical AG noch ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der GELIMER Verwaltungsgesellschaft mbH über die Zustimmung zur Verschmelzung erforderlich. Die Verschmelzung soll daher ohne zustimmende Beschlüsse der Hauptversammlung der B. Braun Medical AG und der Gesellschafterversammlung der GELIMER Verwaltungsgesellschaft mbH erfolgen. Aus gleichem Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§ 8 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, § 9 Abs. 2 und Abs. 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG).

Wir weisen die Aktionäre der B. Braun Medical AG darauf hin, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der B. Braun Medical AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S. 1 UmwG). Das Einberufungsverlangen ist an die B. Braun Medical AG zu richten.

Der Verschmelzungsvertrag sowie die weiteren gemäß § 63 Abs. 1 und Abs. 4 UmwG auszulegenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der B. Braun Medical AG, Carl-Braun-Straße 1, 34212 Melsungen, zur Einsicht für die Aktionäre aus.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär der B. Braun Medical AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen übersandt.

 

Melsungen, im Oktober 2024

B. Braun Medical AG

Der Vorstand

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