Manz AG
Reutlingen
Zulassungsbeschluss
Zum regulierten Markt wurden mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)
bis zu
Stück 2.288
(Euro 2.288,00)
auf den Inhaber lautende Stammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
– mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je Euro 1,00 –
aus einer von der Hauptversammlung am 7. Juli 2015 beschlossenen
bedingten Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital 2015/II)
und mit voller Gewinnanteilberechtigung
wie die bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung
– dauerhaft globalverbrieft –
– ISIN DE000A0JQ5U3 –
der
Manz AG, Reutlingen,
zugelassen.
Frankfurt am Main, 24.05.2023
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung